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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Altersrente | Arbeitslosigkeit | Altersteilzeitarbeit
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Die besondere Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung

Einen Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit haben Versicherte, die

  • vor dem 01.01.1952 geboren sind,
  • mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben,
  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben

und entweder

  • bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben

oder

  • die Arbeitszeit auf Grund von Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 ...

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Die Regelaltersrente

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) haben Versicherte, die

  • das 67. Lebensjahr vollendet haben und
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Die gesetzliche Grundlage, mit der die Regelaltersrente geregelt wird, ist § 35 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Erhöhung der Altersgrenze

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) in den ...

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Rente

Schrittweise Anhebung der Altersrente

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung der Altersgrenze hat auch Auswirkungen auf die Altersrente für langjährig Versicherte.

Vorzeitige Inanspruchnahme weiterhin ab 63 möglich

Die Altersrente für langjährig Versicherte wird in Zukunft weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sein. Jedoch ist dies dann ...

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Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 und § 236 SGB VI

Eine besondere Altersrente ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Rente ermöglicht Versicherten bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente zu beanspruchen.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Rente für langjährig Versicherte können Männer und Frauen in Anspruch nehmen, die

  • mindestens das 63. Lebensjahr vollendet und
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

haben.

Während der ...

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Erwerbsminderungsrente

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Die Rente mit Berufsschutz für vor dem 02.01.1961 Geborene

Nachdem bei den Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung und voller Erwerbsminderung keine Rücksicht auf den bisher ausgeübten Beruf bzw. den beruflich erlangten Status genommen wird, gibt es noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Diese Rente können noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Hierdurch wird ...

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Ärzte

Die volle Erwerbsminderungsrente von der GRV

Die gesetzlichen Vorschriften sehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vor, wenn Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

  • wegen Krankheit oder Behinderung
  • unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • auf nicht absehbare Zeit nur noch
  • weniger als drei Stunden täglich
  • im Rahmen einer 5-Tage-Woche

erwerbstätig sein können.

Als voll erwerbsgemindert zählen auch behinderte Menschen, die in besonderen ...

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