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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Geldschwein

DDR-Jahresendprämien müssen bei Rentenberechnung berücksichtigt werden

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.09.2007 (Az. B 4 RS 4/06 R) entschieden, dass DDR-Jahresendprämien bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sind. Dadurch können tausende Ostdeutsche mit einer höheren Rente rechnen. Allein im Jahr 1972 wurden für 3,7 Millionen Beschäftigte der Betriebe, die zentral geleitet wurden, im Bereich der Industrieministerien der DDR Jahresendprämien gezahlt.

Da bei der Berechnung der Rentenhöhe Zusatzzahlungen nicht berücksichtigt werden müssen, wurden auch die in der DDR gezahlten Jahresendprämien nicht berücksichtigt. Das Bundessozialgericht hat jedoch die Auffassung, dass dies nicht rechtmäßig ist, da die Prämien ein leistungsbezogener Anreiz zur Erfüllung und Übererfüllung der Planvorgaben waren und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Prämie eine Zahlung war, die zusätzlich gezahlt wurde.

Urteilsbegründung muss abgewartet werden

Da das Urteil bisher durch das Bundessozialgericht noch nicht begründet wurde – hierfür hat das Gericht grundsätzlich sechs Monate Zeit – muss die Urteilsbegründung erst abgewartet werden. Danach werden die Rentenversicherungsträger über das weitere Vorgehen und die praktische Umsetzung entscheiden.

Neuere Informationen

Nachtrag vom 23.11.2007

Die Rentenversicherungsträger setzen das BSG-Urteil nun in der Praxis um - lesen Sie hierzu: DDR-Jahresendprämien werden berücksichtigt.

Überprüfungsantrag

Haben Sie in der Vergangenheit in der DDR eine Jahresendprämie erhalten, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Rentenberater. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob im Rahmen eines Überprüfungsantrages (§ 44 SGB X) eine höhere Rente erwartet werden kann. Bei bestimmten Fallkonstellationen kann durch Berücksichtigung des aktuellen Rechts auch ein finanzieller Nachteil entstehen.

Wenn Nachweise über die Lohnunterlagen nicht mehr vorliegen, können diese beim ehemaligen Betrieb (bzw. beim Rechtsnachfolger) angefordert werden. Wenn Ihr ehemaliger Betrieb noch existiert, sollten Sie sich daher direkt an diesen wenden.

Existiert der Betrieb nicht mehr, können Sie es bei folgender Stelle versuchen: Rhenus-Office Systems GmbH, Märkische Allee 1 - 11, 14979 Großbeeren. Auskünfte von dieser Stelle sind jedoch kostenpflichtig. Lesen Sie hierzu auch: Kontenklärung – DDR-Zeiten noch bis 2011 abrufbar.

Die Nachweise zu den Jahresendprämien wurden oft nicht mit den Lohnunterlagen geführt. Zusätzlich gab es für diese Art von Lohnunterlagen auch kürzere Aufbewahrungszeiten. So kann es sein, dass die Nachweise gar nicht mehr beschafft werden können.

Lesen Sie auch: Jahresendprämie - die Aussagen eines Betroffenen

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Fragen Sie den gerichtlich zugelassenen und von den Versicherungsträgern unabhängigen Rentenberater!

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