Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat für das Sozialversicherungssystem eine enorm hohe Bedeutung. In dieser Kategorie sind Themen, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht, zu sonstigen Themen und zur Berechnung der Renten zu finden.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Anspruch besteht nur bei Meldung bei Agentur für Arbeit (BA)
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn der Versicherte unter anderem vor dem 01. Januar 1952 geboren ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat, bei Beginn der Rente arbeitslos ist und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war.
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat jedoch mit Urteil vom 12.12.2006 (Az. L 7 R 107/05) entschieden, dass kein Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, wenn die regelmäßigen Meldepflichten bei der Agentur für Arbeit (BA) nicht eingehalten ...
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