
Die Rente mit 67
Die Rente mit 67 Jahren ist endgültig unter Dach und Fach. Der Bundesrat stimmte dem umstrittenen Gesetz der Koalition am 30.03.2007 zu, mit dem das Rentenalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 heraufgesetzt wird. Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können somit erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Die neue Regelung wird umgesetzt, indem die Anhebung des Renteneintrittsalters von heute 65 auf 67 Jahre im Jahr 2012 beginnt. Zunächst wird jedem Jahrgang ein Monat Mehrarbeit draufgesattelt. Wer 1947 geboren ist, soll also erst einen Monat nach seinem 65. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen dürfen. Beim Jahrgang 1948 sind es zwei Monate und so weiter. Ab 2024 geht es dann rascher ...
Meldung bei Arbeitsagentur für Rente wichtig
Es besteht kein Anspruch auf höhere Rente durch Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit, wenn der Versicherte nicht nachweisen kann, dass er in dem betreffenden Zeitraum als Arbeitsuchender gemeldet war. So entschied das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 14.03.2007 (L 1 R 83/05).
Ergeben weder die Auswertung der Leistungsakte der Agentur für Arbeit noch die gerichtliche Anfrage beim Bezirksamt tatsächliche ...
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Erwerbsminderungsrente bei eingeschränkter Wegefähigkeit
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 (Az.: B 5 RJ 54/04 R) entschieden, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Versicherte nur eingeschränkt bewegungsfähig sind. Die Zusage der Übernahme von Kosten für einen Fahrdienst sah das Gericht nicht als ausreichend an, um die Rentenzahlung zu versagen.
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 43 SGB VI) besteht ein ...
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