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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Verhinderungspflege | vorübergehender Auslandsaufenthalt
Ausland

Urteil Bundessozialgericht vom 20.04.2016, Az. B 3 P 4/14 R

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung, die bei Verhinderung der Pflegeperson gewährt werden kann, die einen Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich pflegt. Voraussetzung ist, dass für den Pflegebedürftigen mindestens der Pflegegrad 2 bestätigt wurde. Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – steht für die Dauer von kalenderjährlich sechs Wochen zur Verfügung, der Leistungsbetrag ist auf 1.612,00 Euro begrenzt.

Im Rahmen der Verhinderungspflege können neben den eigentlichen Kosten für die Pflege durch die Ersatzkraft auch Fahrt- und Unterkunftskosten erstattet werden. Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom ...

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Pflegeheim

Änderung bei vollstationären Pflegeleistungen 2017

Zum 01.01.2017 wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die bislang umfangreichste Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit deren Einführung im Jahr 1995 umgesetzt. Einerseits wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit komplett neu definiert. Andererseits wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade übergeleitet. Darüber hinaus kam es auch noch bei den Vergütungen der vollstationären Pflege zu umfangreichen ...

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Pflegegrade

Höhere Leistungen und höhere Beiträge

Zum 01.01.2017 wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit komplett neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen wurden in Pflegegrade überführt. Für die Pflegebedürftigen bedeuten die umfangreichen Änderungen einerseits mehr Leistungen und für die Beitragszahler aber auch höhere Beiträge.

Beitragssatz wurde angehoben

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung wurde um 0,2 Prozent angehoben. Ab dem 01.01.2017 beträgt der Beitragssatz 2,55 ...

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Pflegesachleistung 2017

Leistungsbeträge erhöhen sich im Jahr 2017

Zum 01.01.2017 erhöhen sich die monatlichen Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung, die von der Sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige zur Verfügung gestellt wird. Die Erhöhung der Leistungsbeträge erfolgt im Rahmen einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung, im Rahmen derer die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt werden und auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit eine völlig neue Definition erfahren ...

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Pflegegeld 2017

Höhere Leistungsbeträge ab Januar 2017

Mit dem 01.01.2017 hat der Gesetzgeber die bislang umfangreichste und weitreichendste Pflegereform umgesetzt. Einerseits wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff komplett neu definiert, andererseits wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt.

Da ab dem Kalenderjahr 2017 die Pflegebedürftigkeit nur noch anhand von Pflegegraden definiert wird, sind auch die Leistungsbeträge für das Pflegegeld nach Pflegegraden, die den Grad ...

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Pflegezeitgesetz

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ab Januar 2015 verbessert

Beschäftigte, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen müssen, sind dieser Doppelbelastung extrem ausgesetzt und es fällt schwer, diese beiden Tätigkeitsfelder – Beruf und Pflege – in eine gute Balance zu bringen. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.01.2015 einige Neuregelungen und Verbesserungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz umgesetzt, welche die Betroffenen unterstützt, Beruf, Pflege und ...

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