Höheres Pflegegeld ab Januar 2015
Das Pflegegeld der Sozialen Pflegeversicherung ist eine Geldleistung, welche die Versicherten für ihre selbst beschaffte Hilfe erhalten. Das Pflegegeld wird also dann geleistet, wenn die Pflege von Angehörigen oder Ehrenamtlichen erbracht wird. Auf das Pflegegeld hat der Pflegebedürftige einen Anspruch. Damit kann die aufopferungsvolle Pflegetätigkeit der Pflegeperson vom Pflegebedürftigen finanziell honoriert werden. Die Höhe der Leistungsbeträge des Pflegegeldes im Kalenderjahr 2015 können hier nachgelesen werden.
Seit dem Jahr 2013 erhalten Versicherte mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) auch in der Pflegestufe 0 ein Pflegegeld. Sind Versicherte in die Pflegestufe I oder Pflegestufe II eingestuft und wurde zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, wird ein zusätzliches Pflegegeld gewährt.
Pflegegeld 2015
Ab Januar 2015 wird das (zusätzliche) Pflegegeld bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz wie folgt gewährt:
- Versicherte in Pflegestufe 0: 123,00 Euro
- Versicherte in Pflegestufe I: 72,00 Euro
- Versicherte in Pflegestufe II: 87,00 Euro
Auch bei den „normalen“ Leistungsbeträgen (für Versicherte in den Pflegestufe I bis III) kommt es zu einer Erhöhung der Leistungsbeträge ab Januar 2015.
- Versicherte in Pflegestufe I: 244,00 Euro
- Versicherte in Pflegestufe II: 458,00 Euro
- Versicherte in Pflegestufe III: 728,00 Euro
Die Höhe des Pflegegeldes ab Januar 2015 im Überblick
- Pflegestufe 0: 123,00 Euro
- Pflegestufe I ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: 244,00 Euro
- Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz: 316,00 Euro (244,00 Euro + 72,00 Euro)
- Pflegestufe II ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: 458,00 Euro
- Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz: 545,00 Euro (458,00 Euro + 87,00 Euro)
- Pflegestufe III mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: 700,00 Euro
Neu ist ab dem Jahr 2015, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen nun auch von Versicherten ohne eingeschränkte Alltagskompetenz bezogen werden können. Die Betreuungsleistungen werden um Entlastungsleistungen ergänzt und betragen für Versicherte in den Pflegestufe I bis III ohne erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und in den Pflegestufen 0 bis III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz monatlich 104,00 Euro.
Versicherte in den Pflegestufen 0 bis III mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können den erhöhten Betrag von monatlich 208,00 Euro für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen geltend machen.
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