
Badumbau in betreuter Wohnung muss von Pflegekasse bezuschusst werden
Die Pflegekassen haben nach den gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung, einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an Pflegebedürftige zu leisten. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.557 Euro und wird gewährt, wenn durch die Wohnumfeldverbesserung die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird bzw. wenn durch die Maßnahme für den Pflegebedürftigen die selbstständige Lebensführung wieder hergestellt wird.
Die Zuschussgewährung durch die Pflegekasse ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim, einem Altenheim oder in einer Wohneinrichtung wohnt, die gewerbsmäßig nur an Pflegebedürftige vermietet wird.
Der ...
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Deckenlifter zählen nicht zur Wohnumfeldverbesserung
Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Einbau eines Deckenlifters eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes darstellt oder ob es sich um ein Hilfsmittel handelt, welches von der Kranken- oder Pflegeversicherung gestellt werden muss, ohne Berücksichtigung von eventuellen Höchstbeträgen oder individuellen Eigenanteilen der Patienten.
Die Klägerin, eine zum Zeitpunkt des Urteils 54-jährige, an Multipler ...
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Zeitaufwand für Begleitung zur Arzneimittelstudie ist keine Pflegezeit
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied mit Urteil vom 18.09.2008 (Az. B 3 P 5/07 R), dass ein Zeitaufwand, der für die Begleitung eines Pflegebedürftigen zu einer Arzneimittelstudie anfällt, nicht als Pflegezeit im Sinne der Gesetzlichen Pflegeversicherung zählt.
Der Klagefall
In dem Klagefall ging es um einen im Jahr 1985 geborenen Versicherten, der an Morbus Hunter (Mukopolysaccharidose des Typs II, kurz: MPS II) ...
Weiterlesen: Begleitung zur Arzneimittelstudie keine Pflegezeit
Pflegebedürftiges Kind erhält barrierefreien Gartenzugang von Pflegekasse
Das Bundessozialgericht musste am 17.07.2008 über eine Klage entscheiden, in der Eltern für ihre pflegebedürftigen Kinder einen barrierefreien Gartenzugang von der Pflegekasse durchsetzen wollten. Das höchste Sozialgericht entschied über die Klage mit Urteil vom 17.07.2008 (Az. B 3 P 12/07 R).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Pflegeversicherung sieht Zuschussmöglichkeiten für ...
Pflegegeld muss nicht am ersten Tag eines Monats auf dem Konto sein
Liegt eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung vor, können die Pflegebedürftigen, die von ehrenamtlichen Personen gepflegt werden, Pflegegeld beantragen. Dieses Pflegegeld beträgt aktuell in der Pflegestufe I monatlich 215,00 € (ab 2010: 225,00 €), in der Pflegestufe II 420,00 € (ab 2010: 430,00 €) und in der Pflegestufe III 675,00 € (ab 2010: 685,00 €).
Das Bundessozialgericht hatte bereits im ...
Verhinderungspflege auch außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Ist eine Pflegeperson vorübergehend verhindert, einen Pflegebedürftigen zu pflegen, gewähren die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege. Damit honoriert der Gesetzgeber die „ehrenamtlichen“ Pflegepersonen, die die häusliche Pflege übernehmen. Durch die Leistung kann sich die Pflegeperson von den Belastungen der Pflege, die sich im physischen und psychischen Bereich für die Pflegeperson ergeben ...
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