
Für Pflegeheim im Ausland werden keine Kosten erstattet
Die Soziale Pflegeversicherung sieht einen Anspruch auf stationäre Pflegeleistungen vor. Wechselt ein Versicherter allerdings von einem deutschen Pflegeheim, für das die Pflegekasse die Kosten übernommen hat, in ein ausländisches, besteht kein Kostenerstattungsanspruch. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 16.07.2009 unter dem Aktenzeichen C-208/07.
Zum Fall
Eine Versicherte, die bereits verstorben ist, erhielt stationäre Pflegeleitungen aus der deutschen Pflegeversicherung. Da sich der Ehemann beruflich verändert und sich nach Österreich orientiert hat, zog die Versicherte in ein österreichisches Pflegeheim um. Dieses Pflegeheim ist in Österreich ...
Erstattung Verdienstausfall bei Freistellung von der Arbeit
Im Rahmen der letzten Pflegereform hat der Gesetzgeber das Pflegezeitgesetz, kurz: PflegeZG verabschiedet, welches zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, für die Dauer von zehn Arbeitstagen von der Arbeit fern zu bleiben, wenn eine akute Pflegesituation eingetreten ist (so genannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Pflegezeit ...
Weiterlesen: Verhinderungspflege und Freistellung von der Arbeit
Während Vorpflegezeit keine Pflegebedürftigkeit notwendig
Die Soziale Pflegeversicherung kann bei einer Verhinderung der Pflegeperson die Kosten einer Ersatzpflege, einer so genannten Verhinderungspflege übernehmen. Die Verhinderungspflege kann dann gewährt werden, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen gehindert ist, die Pflegetätigkeit weiterzuführen.
Im Rahmen der Verhinderungspflege wird für eine Dauer von längstens vier Wochen pro Kalenderjahr ein ...
Weiterlesen: Verhinderungspflege, Vorpflegezeit ohne Pflegebedürftigkeit
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nun mit geringeren Zuzahlungen
Die gesetzlichen Pflegekassen beteiligen sich an Maßnahmen, die zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erforderlich sind. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte, für den die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erforderlich werden, pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist. Lesen Sie hierzu den eigenen Beitrag: Verbesserung des Wohnumfeldes.
Die Zuschüsse dürfen von den Pflegekassen maximal 2.557,00 Euro ...
Weiterlesen: Geringere Zuzahlungen bei Wohnumfeldverbesserung
Badumbau in betreuter Wohnung muss von Pflegekasse bezuschusst werden
Die Pflegekassen haben nach den gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung, einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an Pflegebedürftige zu leisten. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.557 Euro und wird gewährt, wenn durch die Wohnumfeldverbesserung die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird bzw. wenn durch die Maßnahme für den Pflegebedürftigen die selbstständige Lebensführung wieder hergestellt ...
Weiterlesen: Wohnumfeldverbesserung auch in betreuter Wohnung
Deckenlifter zählen nicht zur Wohnumfeldverbesserung
Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Einbau eines Deckenlifters eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes darstellt oder ob es sich um ein Hilfsmittel handelt, welches von der Kranken- oder Pflegeversicherung gestellt werden muss, ohne Berücksichtigung von eventuellen Höchstbeträgen oder individuellen Eigenanteilen der Patienten.
Die Klägerin, eine zum Zeitpunkt des Urteils 54-jährige, an Multipler ...
Weiterlesen: Deckenlifter keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme