
Sturz beim Grillfest
Ein Grillfest ist grundsätzlich ein Freizeitvergnügen und hat wenig mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit zu tun. Daher ist es auf den ersten Blick unwahrscheinlich, dass es sich bei einem hier erlittenen Unfall um einen Arbeitsunfall handeln kann.
Doch ein Sturz bei einem Grillfest wurde durch das Sozialgericht Gießen mit Urteil vom 10.05.2007 (Az. S 3 U 1215/03) als Arbeitsunfall anerkannt.
Details
Ein Beschäftigter ist während einer Grillfeier bei einem Ballspiel ausgerutscht und hatte sich die linke Schulter verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil eine Förderung des Festes durch die Unternehmensleitung nicht vorgelegen habe.
Grillfest muss betriebliche ...
Weiterlesen: Verletzung beim Grillfest kann Arbeitsunfall sein
Sterbegeld ist Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung
Keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen mehr
Seit dem Jahr 2004 ist das „Sterbegeld“ aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen komplett gestrichen worden. In den Jahren zuvor wurde diese Leistung, die beim Tode eines Versicherten als Zuschuss zu den Bestattungskosten gezahlt wurde, immer mehr gekürzt.
Berufsgenossenschaften zahlen beim Versicherungsfall
Weiterhin gibt es jedoch durch die Gesetzliche ...
Weiterlesen: Sterbegeld ist Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitsunfälle sind getrennt zu beurteilen
Mit Urteil vom 07.03.2007 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 17 U 49/06) entschieden, dass zur Beurteilung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) die Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, getrennt zu beurteilen sind.
Grundsätzliches
Versicherte haben gegenüber dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) Anspruch auf Rente, wenn die Erwerbstätigkeit infolge eines Versicherungsfalles über die 26 ...
Unfallversicherung bleibt für die Arbeitgeber Pflicht
Am 20.03.2007 hatte das Bundessozialgericht (BSG) per Urteil (Az. B 2 U 9/06 R) entschieden, dass die Mitgliedschaft für Arbeitgeber in der Gesetzlichen Unfallversicherung Pflicht bleibt.
Inhalt der Revision
Geklagt hatte ein Betrieb aus Baden-Württemberg, der die Beiträge zur Pflichtversicherung verweigert hatte. Nach seiner Meinung verstößt die Zwangsmitgliedschaft gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem wollte der Betrieb die ...
Weiterlesen: Unfallversicherung bleibt für die Arbeitgeber Pflicht
Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege tritt am 01.10.2005 in Kraft
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wird ausgebaut. Künftig sind auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle gesichert. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten.
Kinder sind in Zukunft beim Aufenthalt sowie auf dem Weg zur und von einer Tagespflegestelle bzw. einer Tagesmutter unfallversichert. Durch die neue ...
Weiterlesen: Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege
Unterkategorien
Beratungsbereiche Unfallversicherung
Beratungsbereiche Unfallversicherung
Von der Gesetzlichen Unfallversicherung werden die Risiken von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. In der Praxis stellt sich die Abgrenzung zwischen einem "normalen" Unfall und einem Unfall, welcher gesetzlich versichert ist, oftmals schwierig dar. Lesen Sie hier fachliche Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung nach und welches Beratungsangebot registrierte Rentenberater in diesem Sozialversicherungszweig anbieten.