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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Kraftfahrzeughilfe (GUV)
Kraftfahrzeughilfe

Kraftfahrzeughilfe für Unfallverletzte

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sieht für Versicherte einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe vor. Der Anspruch besteht dann, wenn aufgrund eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) der Versicherte nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist. Die Kraftfahrzeughilfe dient den Unfallversicherungsträgern somit als wesentliches Instrument, behinderte Menschen wieder in den Beruf und die Arbeit einzugliedern. Die Leistung kann im Rahmen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme in Betracht kommen, jedoch auch zur allgemeinen sozialen Rehabilitation.

Die möglichen Leistungen im Rahmen der ...

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Motorradfahrer

Motorradfahrer wählte kurvenreichen Weg

Motorradfahrer können es wahrscheinlich am besten nachvollziehen! Wenn die Möglichkeit besteht, nimmt man nicht den Weg durch die Stadt, sondern eine längere und kurvenreiche Strecke. Doch was ist, wenn die Fahrt gleichzeitig der grundsätzlich versicherte Arbeitsweg vom Betrieb nach Hause ist und sich der Unfall auf der längeren Strecke ereignet? Mit dieser Frage musste sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt auseinandersetzen. Mit Urteil vom ...

Weiterlesen: Der Unfallversicherungsschutz auf Umwegen

Weihnachtsfeier

Kein Unfallversicherungsschutz auf Weihnachtsfeier, wenn nur noch Chef da ist

Ist bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier neben dem Abteilungsleiter nur noch ein Angestellter anwesend, gilt die Feier aus versicherungsrechtlicher Sicht als beendet. Dies gilt auch dann, wenn das Ende einer Feier nicht festgelegt wurde. So entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 26.02.2008 (Az. L 3 U 71/06).

Hintergrund

Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ...

Weiterlesen: Chef verlängert nicht die Weihnachtsfeier

Hinterbliebene

Hinterbliebene erhalten nach tödlichem Wegeunfall eine Rente

Das Sozialgesetzbuch sieht für Hinterbliebene einen Rentenanspruch vor, wenn der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls tödlich verunglückt. So können z. B. unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder eine Waisenrente (GUV) und die bzw. der Ehegattin/Ehegatte eine Witwen- bzw. Witwerrente (GUV) realisieren.

Doch nicht in jedem Fall erkennt die Berufsgenossenschaft als zuständiger Unfallversicherungsträger ...

Weiterlesen: Hinterbliebenenrente nach tödlichem Wegeunfall

Hörgerät

Keine Verletztenrente, wenn Hörbeschwerden erst nach Unfall entstehen

Fehlt es an der Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen oder teilursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Unfall und der körperlichen Beeinträchtigung, kann kein Anspruch auf eine Verletztenrente realisiert werden. Dies hat das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 19.06.2007 (Az. L 3 U 51/05) entschieden.

Der Fall

Am 10.02.1983 hatte ein Schiffbauhelfer während seiner beruflichen Tätigkeit einen Arbeitsunfall ...

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Verletztenrente Unfallversicherung

Unfallrente wird nicht gewährt, wenn kein Gesundheitsschaden wegen Unfall vorliegt

Das Bayerische Landessozialgericht hat am 05.09.2007 (Az. L 3 U 269/06) ein Urteil gesprochen, bei dem einem Akkordmetzger kein Anspruch auf eine Verletztenrente anerkannt wurde. Nach dem Urteil muss eine Berufsgenossenschaft keine Leistungen erbringen, wenn der Gesundheitsschaden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch einen Arbeitsunfall entstanden ist (Vorliegen unfallunabhängiger ...

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