Unfallversicherung bleibt für die Arbeitgeber Pflicht
Am 20.03.2007 hatte das Bundessozialgericht (BSG) per Urteil (Az. B 2 U 9/06 R) entschieden, dass die Mitgliedschaft für Arbeitgeber in der Gesetzlichen Unfallversicherung Pflicht bleibt.
Inhalt der Revision
Geklagt hatte ein Betrieb aus Baden-Württemberg, der die Beiträge zur Pflichtversicherung verweigert hatte. Nach seiner Meinung verstößt die Zwangsmitgliedschaft gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem wollte der Betrieb die Berufsgenossenschaften als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft wissen. Da lediglich die Leistungen per Gesetz festgelegt sind, die Berufsgenossenschaften die Beiträge jedoch selbst bestimmen können, können sie mit ...