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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Unfallversicherung bleibt für die Arbeitgeber Pflicht
Pflichtversicherung

Unfallversicherung bleibt für die Arbeitgeber Pflicht

Am 20.03.2007 hatte das Bundessozialgericht (BSG) per Urteil (Az. B 2 U 9/06 R) entschieden, dass die Mitgliedschaft für Arbeitgeber in der Gesetzlichen Unfallversicherung Pflicht bleibt.

Inhalt der Revision

Geklagt hatte ein Betrieb aus Baden-Württemberg, der die Beiträge zur Pflichtversicherung verweigert hatte. Nach seiner Meinung verstößt die Zwangsmitgliedschaft gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem wollte der Betrieb die Berufsgenossenschaften als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts eingestuft wissen. Da lediglich die Leistungen per Gesetz festgelegt sind, die Berufsgenossenschaften die Beiträge jedoch selbst bestimmen können, können sie mit ...

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Kinder

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege tritt am 01.10.2005 in Kraft

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wird ausgebaut. Künftig sind auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle gesichert. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten.

Kinder sind in Zukunft beim Aufenthalt sowie auf dem Weg zur und von einer Tagespflegestelle bzw. einer Tagesmutter unfallversichert. Durch die ...

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Beratungsbereiche Unfallversicherung

Von der Gesetzlichen Unfallversicherung werden die Risiken von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. In der Praxis stellt sich die Abgrenzung zwischen einem "normalen" Unfall und einem Unfall, welcher gesetzlich versichert ist, oftmals schwierig dar. Lesen Sie hier fachliche Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung nach und welches Beratungsangebot registrierte Rentenberater in diesem Sozialversicherungszweig anbieten.