Mobile Rehabilitationsleistungen
Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (s. auch Das sieht die Gesundheitsreform vor) wird die ambulante Rehabilitation besonders gestärkt. Seit dem 01.04.2007 gehören zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auch MOBILE REHABILITATIONSLEISTUNGEN.
Nachdem vor allem viele ältere Menschen nach einer schweren Krankheit oder Verletzung lieber in ihrer vertrauten Umgebung genesen möchten, statt in eine Klinik oder in ein Pflegeheim zu gehen, wurden die mobilen Rehabilitationsleistungen durch den Gesetzgeber ermöglicht.
Die mobilen Rehabilitationsleistungen werden durch mobile Reha-Teams / interdisziplinäre Therapieteams durchgeführt, zu denen ein Arzt, der die Behandlung koordiniert und ...