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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Weigerung zur Haushaltsführung kein Grund für Haushaltshilfe
Haushaltshilfe

Kein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Ehemann Haushalt nicht weiterführt

Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Haushaltshilfe gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie sich (auf Kosten der Krankenkasse) in stationärer Behandlung – also zum Beispiel in stationärer Krankenhausbehandlung oder einer stationären Kurmaßnahme – befinden. Zusätzlich ist erforderlich, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Leistung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine weitere im Haushalt lebende Person die Haushaltsweiterführung nicht übernehmen kann.

Darüber hinaus hat jede Krankenkasse die Möglichkeit, auch außerhalb einer stationären Behandlung Haushaltshilfe zu übernehmen. Die ...

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Hautkrebs

Bundesministerium für Gesundheit stimmt Hautkrebs-Screening zu

Am 15.11.2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss gefasst, dass das Hautkrebs-Screening eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden soll. Rentenberatung-aktuell.de berichtet hierüber – s. Hautkrebsvorsorge wird Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die standardisierte Hautkrebs-Vorsorge soll nach Auffassung des G-BA für alle Versicherten der Gesetzlichen ...

Weiterlesen: Hautkrebs-Screening nicht beanstandet

Ärztin

Geringe Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen

Vorsorgen ist besser als heilen. Spätestens seit der Gesundheitsreform im Jahr 1989 ist dies das vorrangige Ziel des Gesetzgebers, durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen den Eintritt einer Krankheit zu verhindern bzw. zumindest frühzeitig zu erkennen.

Auch in den aktuellen Reformmaßnahmen setzt der Gesetzgeber gezielt auf Maßnahmen, die der Früherkennung und der Vorsorge dienen. Als Beispiel kann hier genannt werden, dass der ...

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Kostenübernahme

Ab 2008 übernehmen Krankenkassen Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests

Mit Beginn des Jahres 2008 gibt es für Frauen eine erfreuliche Mitteilung hinsichtlich der Kostenübernahme für Chlamydia trachomatis-Vorsorgetests!

Ab dem 01.01.2008 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Erkennung von Clamydia trachomatis-Infektionen für Frauen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die Chlamydia trachomatis-Infektion

Bei der Chlamydia trachomatis-Infektion handelt es ...

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Gutachter

Gemeinsamer Bundesausschuss hat über therapiegerechtes Verhalten entschieden

Krankenkassen befreien ihre Versicherten von den Zuzahlungen, wenn diese die individuelle Belastungsgrenze von 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt geleistet haben oder diesen Betrag im Voraus einbezahlen – s. hierzu Befreiung von den Zuzahlungen.

Chronisch kranke Versicherte müssen nur die Hälfte an Zuzahlungen leisten. In diesen Fällen beträgt die Belastungsgrenze nur 1% der jährlichen ...

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Notarzt

Kosten für Rettungswagen werden nicht immer übernommen

In bestimmten Fällen übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkassen entstehen – s. hierzu auch Fahrkosten.

In einem aktuellen Urteil vom 02.11.2007 (Az. B 1 KR 4/07 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für einen Einsatz eines Rettungswagens nicht übernehmen muss, wenn der Versicherte diesen tatsächlich nicht ...

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