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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Getränk holen war nicht unfallversichert
Getränkeautomat

Beschaffen von Getränken und der gesetzliche UV-Schutz

Werden von einem Beschäftigten während der Arbeitszeit Nahrungsmittel oder Getränke besorgt bzw. diese eingenommen, stehen diese Tätigkeiten grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass der Verzehr der Wiederherstellung oder dem Erhalt der Arbeitskraft dient. Doch nicht sämtliche Besorgungen stehen unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. So entschied beispielsweise das Bundessozialgericht in einem Urteil, dass Wege, welche zur Besorgung von alkoholischen Getränken oder von anderen Genussmitteln zurückgelegt werden, nicht unfallversichert sind.

Klage einer Krankenkasse

Bereits am 30.04.1993 erlitt ein Dreher einen ...

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KFZ-Mechaniker

Keine Verletztenrente nach ausgeheiltem Arbeitsunfall

Versicherte der Gesetzlichen Unfallversicherung haben einen Anspruch auf eine Unfallrente, auch Verletztenrente genannt, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist und die Erwerbsminderung aufgrund eines Versicherungsfalles eingetreten ist. Als Versicherungsfall der Gesetzlichen Unfallversicherung gelten Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Sind die Folgen eines ...

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Feuerwerk

Lange Pausen schließen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus

Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz werden auch die Wege vom häuslichen Bereich an den Ort der Betriebsstätte und zurück erfasst. Ereignet sich auf diesem Weg ein Unfall, kommt der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Kosten auf, die beispielsweise durch eine Heilbehandlung entstehen. Aber auch die Gewährung von Verletztengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung oder die Gewährung von Renten ...

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Fußball

Kein Arbeitsunfall bei Faschingsfußballturnier

Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz werden grundsätzlich Firmenfeste und Betriebsausflüge erfasst. Das heißt, dass ein Unfall, der sich auf einem Firmenfest oder einem Betriebsausflug ereignet, als Arbeitsunfall gilt. Der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger muss in diesen Fällen für die Folgen des Unfalls aufkommen. Dies kann von der Kostenübernahme der Heilbehandlung bis zur Zahlung von Verletztengeld und einer ...

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Hinterbliebene

Keine rückwirkende Hinterbliebenenrente für Lebenspartner

Das Unfallversicherungsrecht sieht die Gewährung von Hinterbliebenenrenten vor. Zu den Hinterbliebenenrenten zählt auch die Witwen- bzw. Witwerrente, die grundsätzlich hinterbliebene Ehegatten geltend machen können, wenn der Tod des Ehegatten aufgrund eines Versicherungsfalles der Gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) eingetreten ist. Seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr ...

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Ballonfahrt

Unfall bei Ballonfahrt nicht als Arbeitsunfall anerkannt

Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 22.09.2009 (Az. B 2 U 4/08 R) entschieden, dass eine Ballonfahrt nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn daran nur ein kleiner Teil der Mitarbeiter eines Betriebes teilnehmen kann. Mit dieser Entscheidung wurde die Klage eines Verletzten abgewiesen, der sich eine Verletzung während einer Ballonfahrt zugezogen hatte.

Hintergrund

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der bei einer ...

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