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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Unterbrochene Pflegetätigkeit ohne UV-Schutz
Pflegetätigkeit

Unfallversicherungsschutz nur für gesetzlich definierte Pflegetätigkeit

Ehrenamtliche Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung pflegen, stehen während dieser Tätigkeit unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich also während der Pflegetätigkeit ein Unfall, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen der gesetzliche Unfallversicherungsträger entsprechende Leistungen gewährt. Dies können beispielsweise die Kostenübernahme für eine erforderliche Heilbehandlung oder die Gewährung von Verletztengeld oder einer Verletztenrente sein.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht allerdings nicht für sämtliche Pflegetätigkeiten, die eine ...

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Rechtsprechung

Kartfahren war als Freizeitvergnügen einzustufen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte sich kürzlich mit der Frage der Haftung bei einem Kartrennen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen, welches auf Anweisung eines Arbeitgebers erfolgte. Die Stuttgarter Sozialrichter entschieden am 19. November 2010 (LGS Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2010 - Az.: L 8 U 2983/10), dass die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung als Freizeitvergnügen zu werten und ...

Weiterlesen: Kartfahren war nicht unfallversichert

Gottesdienst

Unfall eines pensionierten Pfarrers

Erleidet ein Arbeitnehmer während der Arbeit bzw. auf dem Arbeitsweg einen Unfall, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, für deren Folgen die Gesetzliche Unfallversicherung aufkommen muss. Anders sieht es aus, wenn ein Pfarrer während eines Gottesdienstes einen Unfall erleidet. In diesem Fall ist nicht die Gesetzliche Unfallversicherung, sondern die Unfallfürsorge der Kirche zuständig. Dies entschied am 10.09.2010 das Sozialgericht ...

Weiterlesen: Beinbruch im Gottesdienst kein Arbeitsunfall

Autounfall

Arbeitsunfall auch mit erhöhter Blutalkoholkonzentration

Beschäftigte stehen grundsätzlich auf dem Heimweg von der Arbeit unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich auf dem Heimweg – oder auch auf dem Weg in die Arbeit – ein Unfall, handelt es sich damit um einen Wegeunfall, für deren Folgen der gesetzliche Unfallversicherungsträger Leistungen zu erbringen hat.

Hat ein Arbeitnehmer Alkohol genossen und ereignet sich dann ein Unfall, muss dadurch nicht ...

Weiterlesen: Autounfall nach Alkoholgenuss

Betriebssport

Allgemein zugänglicher Betriebssport ohne Versicherungsschutz

Nehmen Arbeitnehmer an einem Betriebssport teil, steht dieser grundsätzlich unter dem Unfallversicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass ein Betriebssport gesetzlich unfallversichert ist und die zuständige Berufsgenossenschaft für die Folgen eines Unfalles aufkommt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Sportverein eines Betriebes bzw. Unternehmens ...

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Verheben

Bandscheibenvorfall nach Anheben der Leiter

Ein gesetzlicher Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn ein Maler eine Leiter trägt und dabei einen Gesundheitsschaden davon trägt. Dies hat das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 29.03.2004 (Az. S 23 U 38/02) in einem Klagefall entschieden.

Geklagt hatte ein Maler, der unter Rückenschmerzen klagte, nachdem er eine Leiter hochgehoben und ein Stück getragen hat. Danach hatte er einen stechenden Schmerz im Lendenwirbelbereich gespürt und in der ...

Weiterlesen: Verheben kein Arbeitsunfall