
Wo der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt
Arbeitnehmer sind nicht nur während ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Auch der Weg zur versicherten Tätigkeit und zurück steht unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Doch leider regeln die gesetzlichen Vorschriften nicht, wann exakt der versicherte Arbeitsweg beginnt; vielmehr regelt § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), dass das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit unfallversichert ist. Daher musste die Rechtsprechung diese Gesetzeslücke regeln.
In einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2012, welches unter dem Aktenzeichen L 2 U 3/12 gesprochen wurde, wurde der Beginn ...
Ein Hundebiss beim „Gassi gehen“ mit Nachbarshund kein Arbeitsunfall
Vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht nur Beschäftigte während ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte erfasst. Wird ein Bürger wie ein Beschäftigter – ein sogenannter Wie-Beschäftigter – tätig, können die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ebenfalls für die Folgen von Unfällen aufkommen.
Mit Urteil vom 31.08.2012 musste das Landessozialgericht ...
Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.09.2012, L 3 U 28/12
Berufliche Tätigkeiten stehen unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. So haben Beschäftigte während der beruflichen Tätigkeit, aber auch auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte einen Unfallversicherungsschutz. Von diesem Unfallversicherungsschutz werden auch Geschäftsreisen erfasst. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen musste per Urteil vom 18.09.2012 über einen Unfall entscheiden, welcher sich auf ...
Weiterlesen: Geschäftsreise, privates Abendessen schließt UV-Schutz nicht aus
Hessisches Landessozialgericht vom 18.12.2012, Az. L 3 U 199/11
Erleidet eine Versicherte aufgrund Mobbing am Arbeitsplatz psychische Gesundheitsstörungen, sind diese nicht vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu entschädigen. Es handelt sich hierbei weder um einen Arbeitsunfall noch um eine Berufskrankheit, wofür die Unfallkasse aufkommen muss. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 18.12.2012, welches unter dem Aktenzeichen L 3 U 199/11 gesprochen ...
Auch Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert
Erleidet ein Arbeitnehmer während seiner Arbeit einen Unfall, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen die Gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. Was viele allerdings nicht wissen ist, dass auch Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert sind.
Passiert im Sportunterricht oder im Pausenhof ein Unfall oder ereignet sich beispielsweise auf dem Weg zur und von der Schule ein Unfall, kommt für ...
Pflegepersonen sind auf Weg der Hin- und Rückreise unfallversichert
Pflegepersonen, die eine Pflegeperson im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung ehrenamtlich pflegen, genießen einen Sozialversicherungsschutz. So sind die Pflegepersonen beispielsweise rentenversichert, wenn sie die Pflege mindestens 14 Stunden wöchentlich ausüben und keine Erwerbstätigkeit oder selbstständige Tätigkeit im Umfang von mehr als 30 Stunden wöchentlich ausüben.
Während der Pflegetätigkeit besteht auch ein ...
Weiterlesen: Unfallversicherungsschutz auf Reise für Pflegepersonen
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Beratungsbereiche Unfallversicherung
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Von der Gesetzlichen Unfallversicherung werden die Risiken von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. In der Praxis stellt sich die Abgrenzung zwischen einem "normalen" Unfall und einem Unfall, welcher gesetzlich versichert ist, oftmals schwierig dar. Lesen Sie hier fachliche Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung nach und welches Beratungsangebot registrierte Rentenberater in diesem Sozialversicherungszweig anbieten.