Urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 27.09.2012, Az.: L 4 U 225/10
Die Gesetzliche Unfallversicherung verweigerte einem Elektriker, der sich bei der Fahrt von seiner Freundin zur Arbeit verletzte, die Leistungen.
Seinen Arbeitsweg hatte sich ein Elektriker sicher anders vorgestellt. Auf dem Weg von seiner Freundin, bei der er übernachtet hatte, geriet sein Auto auf einer noch nicht geräumten Straße ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Durch diesen Aufprall zog sich der ...