Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Angehöriger
Grundsätzlich wird, sofern eine Anmeldung eines beschäftigten Angehörigen bei der Krankenkasse eingeht, ein Statusfeststellungsverfahren in die Wege geleitet. Dass es sich um einen beschäftigten Angehörigen handelt ist erkennbar, weil auf der Meldung des Arbeitgebers hierfür eine entsprechende Angabe erfolgen muss.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste mit Urteil vom 26.10.2007 (Az. L 1 KR 92/07) in einem Fall entscheiden, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei einem beschäftigten Angehörigen im Familienbetrieb vorliegt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass beschäftigte Angehörige im Familienbetrieb ...