Sozialversicherungsschutz wurde rückwirkend aufgehoben
Damit in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht eintritt, muss eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden. Erfüllen Arbeitnehmer diese Tatbestandsvoraussetzungen, sind sie kraft Gesetzes in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Wird eine Beschäftigung bei einem Familienangehörigen ausgeübt, kann grundsätzlich auch Versicherungspflicht in der ...