
Änderungen bei Gleitzonenjobs ab 2013
Grundsätzlich werden die Beiträge bei Beschäftigten zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Eine Ausnahme gibt es bei den sogenannten Midijobs. Dies sind bis 31.12.2012 Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 liegt. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer nicht die volle Beitragslast tragen, sondern sein Arbeitsentgelt wird für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge fiktiv reduziert. Diese Beschäftigungen bezeichnet man als „Midijobs“ oder auch „Gleitzonenjobs“.
Aufgrund der Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) ändert sich auch der ...
Ab Januar 2013 beträgt Minijobgrenze 450 Euro
Am 25.10.2012 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen, die Grenze für geringfügige Beschäftigungen – die sogenannten Minijobs – ab Januar 2013 auf 450 Euro anzuheben. Damit können Beschäftigte ab dem kommenden Jahr 50 Euro monatlich mehr verdienen, ohne hierfür Sozialversicherungsabgaben leisten zu müssen.
Mit der Erhöhung der Minijobgrenze wird erstmals seit dem Jahr 2003 die gesetzlich festgeschriebene ...
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkung des freiwilligen Wehrdienstes
Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Zeitgleich wurde die bis dahin bestehende Wehrpflicht ausgesetzt. Der Wehrdienst lebt erst dann wieder auf, wenn entsprechend des Grundgesetzes der Spannungs- oder Verteidigungsfall eintritt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass ab dem 01.07.2011 der Wehrdienst auf freiwilliger Basis absolviert werden kann. Hierzu haben sowohl Männer als auch Frauen ...
Weiterlesen: Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung
Amateursportler und versicherungsrechtliche Beurteilung
Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich in der Sozialversicherung der Versicherungspflicht. Eine Beschäftigung wiederum ist nach den gesetzlichen Vorschriften die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. In der Praxis entstehen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung immer wieder Herausforderungen, die Sozialversicherungspflicht von Amateursportlern ...
Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht von Amateursportlern
Sozialversicherungsschutz wurde rückwirkend aufgehoben
Damit in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht eintritt, muss eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden. Erfüllen Arbeitnehmer diese Tatbestandsvoraussetzungen, sind sie kraft Gesetzes in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Wird eine Beschäftigung bei einem Familienangehörigen ausgeübt, kann grundsätzlich auch Versicherungspflicht in der ...
Weiterlesen: Scheinarbeitsverhältnis begründet keinen Versicherungsschutz
Voraussetzungen für Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung
Zahlreiche Unternehmen räumen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit ein, sich mit ihrem Kapital am Unternehmen zu beteiligen. Dies kann beispielsweise durch den Erwerb von Belegschaftsaktien, durch Genussrechte und Genussscheine Wandelschuldverschreibungen, Stammeinlagen, Geschäftsanteile oder stille Beteiligungen erfolgen. Dadurch soll das Ziel erreicht werden, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...
Weiterlesen: Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen