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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Beschäftigung von Saisonkräften
Erntehelfer

Was bei der Beschäftigung von Saisonkräften während der Erntezeit zu beachten ist

Wie jedes Jahr kommen auch in diesem Jahr wieder Erntehelfer aus ganz Europa um unsere Bauern bei der Ernte zu unterstützen. Durch den neuen, dieses Jahr eingeführten Mindestlohn wurden die sozialrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung der Erntehelfer weiter ausgeweitet.

Europäische Erntehelfer

Zur Erntezeit kommen überwiegend saisonale Erntehelfer aus Ländern der Europäischen Union, hauptsächlich aus Rumänien, Bulgarien und Polen. Grundsätzlich sind diese Erntehelfer nur in einem der beiden Staaten versichert.

Sozialversicherungsnachweis

Wer in seinem Heimatland bereits in einem Beschäftigungsverhältnis steht und nur während ...

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Rente

Fortbestehen Beschäftigung gegen Entgelt bei Bewilligung EM-Rente

Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wird während einer Beschäftigung kein Arbeitsentgelt mehr geleistet, so endet grundsätzlich auch die Mitgliedschaft in den genannten Sozialversicherungszweigen aufgrund der Beschäftigung, da eine Voraussetzung für ...

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2013

Änderungen in der Sozialversicherung ab Januar 2013

Ab Januar 2013 ergeben sich in den einzelnen Sozialversicherungszweigen Änderungen, welche für die Versicherten relevant sind. Die wichtigsten Änderungen sind folgend dargestellt.

Rentenversicherung

Beitragssatz wird gesenkt

Positiv wirkt sich für die Versicherten die Senkung des Beitragssatzes aus. Der Beitragssatz wird von bisher (bis 31.12.2012) 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesenkt. Dies bedeutet eine Beitragsentlastung von ...

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Geringfügige Beschäftigung

Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen ab 2013

Die aktuell gültigen Regelungen bei den geringfügigen Beschäftigungen, den sogenannten Minijobs, gelten bereits seit dem 01.04.2003. Seitdem handelt es sich um einen Minijob, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 400,00 Euro nicht übersteigt. Aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter hat nun der Gesetzgeber reagiert und die Grenze ab 01.01.2013 von 400,00 Euro auf 450,00 Euro angehoben.

Ab Januar 2013 ergeben sich allerdings ...

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Minijob

Ab Januar 2013 beträgt Minijobgrenze 450 Euro

Am 25.10.2012 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen, die Grenze für geringfügige Beschäftigungen – die sogenannten Minijobs – ab Januar 2013 auf 450 Euro anzuheben. Damit können Beschäftigte ab dem kommenden Jahr 50 Euro monatlich mehr verdienen, ohne hierfür Sozialversicherungsabgaben leisten zu müssen.

Mit der Erhöhung der Minijobgrenze wird erstmals seit dem Jahr 2003 die gesetzlich ...

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