Neuregelungen zum 01.01.2009 bei den flexiblen Arbeitszeitmodellen
Bereits seit dem Jahr 1998 besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, Arbeitszeit-Wertguthaben zu bilden und einzusetzen. Seit dem 01.01.2009 wurden mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ die flexiblen Arbeitszeitmodelle reformiert.
Neu ist, dass Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitgeberwechsels die Möglichkeit haben, das bisher aufgebaute Wertguthaben mitzunehmen bzw. alternativ von der Deutschen Rentenversicherung treuhänderisch verwalten zu lassen.
Hintergrund
Schon seit mehr als zehn Jahren können Arbeitnehmer Entgeltbestandteile oder eine geleistete ...