Wegen fehlender Rendite in Sozialversicherung kann keine Befreiung erfolgen
Ein Bankangestellter aus Essen beantragte die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, weil er in diesen Sozialversicherungszweigen mit der Rendite seiner eingezahlten Beiträge nicht zufrieden war. Dieser Antrag wurde von den zuständigen Sozialversicherungsträgern abgelehnt. Daraufhin klagte er gegen die Ablehnung, so dass das Landessozialgericht in Hessen über den Fall entscheiden musste.
Klagegegenstand
Der Kläger war ein 35jähriger Mann, der aufgrund seines Einkommens nicht mehr in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig war. Da er mit der Gegenleistung ...