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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Widersprüche | Entscheidung innerhalb drei Monaten
Frist

Widersprüche müssen innerhalb von drei Monaten entschieden werden

Entscheidet eine Krankenkasse nicht innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist über einen Widerspruch, so muss sie selbst bei einem Verhandlungserfolg die Rechtsanwaltskosten des Klägers zahlen. So entschied am 14.06.2007 das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 16 B 16/07 KR).

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Warenregal

Waren- und Regalauffüller sind Beschäftigte

Das Hessische Landessozialgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, ob Waren- und Regalauffüller selbstständig tätig sind oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Weiterlesen: Waren- und Regalauffüller sind keine Selbstständigen

Schriftlich

Die Erforderliche Schriftform bei Widersprüchen

Das Internet und die Kommunikation über E-Mails nimmt einen immer größeren Stellenwert im Alltag ein. Doch nicht immer ist eine E-Mail das richtige Kommunikationsmedium.

Weiterlesen: Widersprüche müssen schriftlich erfolgen

Ferienjob

Alles Wissenswerte zu Ferienjobs!

Naht die Ferienzeit, hat dieses Thema wieder Hochkonjunktur! Ferienjobs – während die einen  sich zu dieser Zeit in den wohlverdienten Urlaub verabschieden oder auf drohende Klausuren vorbereiten, nutzen nicht gerade wenige Schüler und Studenten diese Möglichkeit. Wer verdient sich nicht gerne zusätzliches Taschengeld?

Was bei Ferienjobs zu beachten ist, hat Ihnen der Rentenberater ...

Weiterlesen: Ferienjobs: Was man darüber wissen sollte!

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