Zahlt Arbeitgeber Bußgelder, sind diese Arbeitsentgelt
Sind Bußgelder beitragspflichtiges Arbeitsentgelt?
Teilweise kommt es vor, dass Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer Bußgelder zahlen, die diese wegen einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Rechnung gestellt bekommen.
In einem aktuellen Fall musste sich das Landessozialgericht Sachsen mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei den Bußgeldern, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer übernimmt, um Arbeitsentgelt handelt und daher Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Klagegegenstand
Eine Speditionsfirma hatte für die Arbeitnehmer die Bußgelder übernommen, die diese wegen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung während ihrer ...