Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 01.01.2004
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) trat zum 01.01.2004 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Gesetzliche Krankenversicherung reformiert.
Wesentliche Reforminhalte der Gesetzlichen Krankenversicherung waren hier:
- Streichung der Leistung Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der GKV
- Streichung der Leistung Entbindungsgeld aus dem Leistungskatalog der GKV
- Einführung der Praxisgebühr (Hinweis: die Praxisgebühr wurde ab Januar 2013 wieder abgeschafft)
- Anspruch auf Behandlungspflege für allein stehende Wohnungslose im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
- Einführung von befundbezogenen Festzuschüssen bei der Leistung Zahnersatz
- Einschränkung des Leistungsanspruchs für Sehhilfen
- Neuregelung und Einführung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Einschränkung der Möglichkeiten der Fahrkostenübernahme zu ambulanten Behandlungen
Hilfe und Beratung
Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.