Halbwaise
Halbwaisen sind Kinder von verstobenen Versicherten, bei denen noch ein dem Grunde nach unterhaltspflichtiger Elternteil vorhanden ist.
Diese Personen haben Leistungsansprüche (in der Sozialversicherung) auf eine
- Halbwaisenrente durch die Gesetzliche Rentenversicherung und
- Halbwaisenrente durch die Gesetzliche Unfallversicherung.