Halbwaise
Halbwaisen sind Kinder von verstobenen Versicherten, bei denen noch ein dem Grunde nach unterhaltspflichtiger Elternteil vorhanden ist.
Hier bestehen Leistungsansprüche auf eine
- Halbwaisenrente durch die Gesetzliche Rentenversicherung und
- Halbwaisenrente durch die Gesetzliche Unfallversicherung.