Vollwaise
Vollwaisen sind Kinder von verstorbenen Versicherten, bei denen kein dem Grunde nach unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist.
Hier bestehen Leistungsansprüche (in der Sozialversicherung) auf eine
- Waisenrente durch die Gesetzliche Rentenversicherung und
- Waisenrente durch die Gesetzliche Unfallversicherung.