Arbeitnehmer und die Sozialversicherung
Zu den Arbeitnehmer zählen die beschäftigten Angestellten und Arbeiter.
Diese abhängig Beschäftigten unterliegen in der Regel der Versicherungpflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.
Merkmale eines Arbeitnehmer
Gekennzeichnet ist ein Arbeitnehmer durch die Merkmale, dass er
- sich in den Betrieb des Arbeitgebers einzugliedern hat,
- vom Arbeitgeber kontrolliert wird,
- an bestimmte Arbeitszeiten gebunden ist bzw. die Verpflichtung hat, genaue Weisungen über die zeitliche Einteilung der Arbeit zu befolgen,
- kein Unternehmerrisiko hat,
- in der Regel wirtschaftlich abhängig ist,
- u. s. w.