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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Arbeitsausfalltage

Arbeitsaufalltage sind Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - z. B. Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochengeld, u.s.w. - bezogen wurden. Diese Ausfalltage wurden im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR seit ca. 1974/1975 bis 30.6.1990 eingetragenen. Dazu gehören aber auch andere Zeiten (z. B. Freistellung von der Arbeit zur Pflege erkrankter Kinder u. ä.).

Je 5 solcher auf den Seiten „Arbeits- und Sozialversicherungsverhältnis" in der dafür vorgesehene Spalte für jedes Kalenderjahr bzw. jeden Berechnungszeitraum eingetragenen Arbeitsausfalltage zählen pauschal als 7 Tage Anrechnungszeit, wobei für Zeiten vor 1984 – wie seinerzeit schon in den alten Bundesländern - mindestens ein Kalendermonat gefordert wird.

Diese Anrechnungszeit wird pauschal an das Ende des jeweiligen Zeitraumes gelegt und bei der Bewertung in der Rente nicht - wie z. B. Krankheitszeiten – begrenzt. Sollte die Erfüllung bestimmter Wartezeiten oder versicherungsrechtlicher Voraussetzungen daran scheitern, dass diese Zeit grundsätzlich nur als Anrechnungszeit zählt, gilt sie hierfür weiterhin als Beitragszeit.

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