Arbeitgeber und die Sozialversicherung
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Die Arbeitgeber haben gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse) für jeden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversicherten Beschäftigten umfassende Meldepflichten zu erfüllen.
Merkmale eines Arbeitgeber
Gekennzeichnet ist der Arbeitgeber dadurch, dass dieser
- das Unternehmerrisiko trägt,
- über Zeit, Ort, Art und Weise der Arbeitserbringung der Arbeitnehmer bestimmt,
- ein Kontrollrecht hat,
- Vorhandensein einer (in der Regel) eigenen Betriebsstätte,
- Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeiskraft,
- u. s. w.