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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Erwerbsminderungsrente

Wer bekommt diese Rente, wie ist die zu erwartende Erwerbsunfähigkeitsrente Höhe und kann man die Rente ins Ausland mitnehmen?

Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich versichert ist und aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die auch als Erwerbsunfähigkeitsrente bekannt ist. Sie soll den ausfallenden Arbeitslohn wenigstens zum Teil ausgleichen. Folgend ist Wissenswertes rund um die Erwerbsminderungsrente zusammengefasst.

Ursa­chen für die Berufs­un­fä­hig­keit

Ein Viertel aller Berufstätigen scheiden vor der eigentlichen Rentenzeit aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf aus. Die Gründe sind vielfältig, haben sich jedoch in den letzten Jahren grundsätzlich gewandelt. Da immer mehr Menschen in ihrem beruflichen Alltag am Schreibtisch sitzen, ist es seltener der körperliche Verschleiß, der zu einer Berufs­un­fä­hig­keit führt. Vielmehr sind es immer öfter psychische Ursachen, die auch junge Menschen unerwartet treffen können. Die Statistik der Ursachen für die Berufs­un­fä­hig­keit wird angeführt von den Nervenkrankheiten und den psychischen Erkrankungen, die in rund einem Drittel der Fälle verantwortlich sind. Die zweithäufigste Ursache sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Hier finden Sie weitere Informationen zur Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Wie unterscheiden sich Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Es ist wichtig, diese beiden Begriffe voneinander zu unterscheiden. Von einer  Berufsunfähigkeit spricht man, wenn jemand seinen erlernten Beruf für eine längere Zeit – oder für immer – nicht mehr ausüben kann. Andere Tätigkeiten sind jedoch noch möglich. Ein Beispiel wäre ein Handwerker, der sich nicht mehr körperlich belasten kann, stattdessen jedoch im Büro des Handwerksbetriebes die Abrechnungen macht oder Kunden betreut. Erwerbsunfähigkeit bedeutet hingegen, dass der Betroffene gar keine Arbeit mehr ausüben kann – weder seinen erlernten Beruf noch eine andere Tätigkeit.

Was kann man bei einer Erwerbs­un­fähigkeit vom Staat erwarten?

Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem Bruttogehalt Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung. Diese staatliche Stelle ist es, die im Fall einer Erwerbs­un­fähigkeit einspringt und eine Ausgleichszahlung leistet. Man muss jedoch davon ausgehen, dass man große Einbußen hinnehmen muss, was den eigenen Lebensstandard betrifft.

Seit 2001 gibt es die Erwerbsminderungsrente, welche die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ablöste. Diese Rente gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden. Die Erwerbsminderungsrente ist knapper bemessen und enthält keinen Berufsschutz. Sie wird also nur an Personen ausgezahlt, die tatsächlich überhaupt keine Arbeit mehr verrichten können.

Welche Bedingungen muss man erfüllen, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Um einen Anspruch auf diese Rente zu haben, muss man zunächst einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass man in den letzten fünf Jahren gesetzlich rentenversichert war und drei Jahre lang die vollen Beträge geleistet hat. Zudem wird die Rente nur gezahlt, wenn man maximal 6 Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Rente bekommt nur, wer täglich nicht einmal drei Stunden arbeiten kann, und zwar ein irgendeiner Tätigkeit, nicht nur der erlernten. Die Höhe dieser vollen Erwerbs­minderungs­rente lag 2017 bei durchschnittlich 716 Euro.

Wer gerade in Elternzeit war, oder selbstständig ist, hat wenig Chancen, eine Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen. Zudem muss man wissen, dass rund 40 % aller Anträge auf staatliche Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden. Es kann einfacher sein, weiterhin Krankengeld zu beziehen oder eine vorgezogene Altersrente zu beantragen.

Das gilt es weiterhin zu beachten: Hinzuverdienstgrenze

Ab dem 1.1.2020 gibt es neue Grenzen beim Hinzuverdienst. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche, nicht der monatliche Hinzuverdienst zur Berechnung herangezogen wird. Im Rechtskreis West und Rechtskreis Ost gelten einheitliche Regelungen. Bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die jährliche Grenze bei 6300 Euro. Wird sie überschritten, werden 40 Prozent des überschreitendes Betrages auf die Rente angerechnet. Rente und Hinzuverdienst dürfen zusammen nicht höher sein als der höchste Verdienst in den letzten 15 Jahren vor Beginn der Erwerbsminderungsrente. Sollte das doch der Fall sein, gibt es weitere Kürzungen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass eine private Absicherung sinnvoll ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland

Ein zeitweiliger oder dauerhafter Aufenthalt im Ausland ist für viele Arbeitnehmer eine attraktive Option. Die Frage ist nur, was dann mit den Versicherungen passiert? Wer ins Ausland geht und in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einzahlt, muss weder mit Schwierigkeiten noch mit einer Erhöhung der Prämien rechnen. Es muss allerdings bedacht werden, dass die Assekuranz in der Regel vor Vertragsabschluss fragt, ob Auslandsaufenthalte geplant sein. Verneint man diese Frage und will dann doch ins Ausland gehen, sollte man das mit der

Versicherung schriftlich abklären. Ansonsten könnte es im Leistungsfall dazu kommen, dass wegen falscher Angaben die Zahlungen verweigert werden. Generell gilt: Je früher man die Versicherung abschließt, umso besser.

Rentenzahlung ins Ausland

Wenn endlich die Rentenzeit gekommen ist, verschlägt es viele Rentner ins Ausland. Natürlich stellen sie sich die Frage, ob sie dort weiterhin ihre Rente ausgezahlt bekommen. Die gute Nachricht ist: Bei einem kurzen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten ist das grundsätzlich kein Problem. Will man seinen Wohnsitz jedoch dauerhaft verlegen, sollte man sich beraten lassen.

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Es kommt dann nämlich darauf an, wohin man zieht und ob das Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. In der EU und der Schweiz funktioniert die Rentenzahlung aus Deutschland in der Regel problemlos.

Ausnahme Erwerbsminderungsrente ins Ausland

Beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist das Ganze dann etwas komplizierter. Dann hängt es davon ab, aus welchen Gründen genau man die Rente bekommt. In diesen Fall ist es sinnvoll, sich ausführlich beraten zu lassen.

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