Rentenberater prüfen Rentenbescheide auf Richtigkeit
Dass die Renten nicht in der Höhe ausfallen, in der man sie sich gerade wünscht, dürfte nach den letzten Rentenreformen jedem klar sein. Doch dass die Renten wenigstens durch die Rentenversicherungsträger richtig und in der korrekten Höhe berechnet werden, sollte im Interesse eines jeden Rentners sein. Über Jahre hinweg geht durch Presse und Medien die Information, dass jeder dritte Rentenbescheid falsch oder lückenhaft ist. Eine Zahl, die gerichtlich zugelassene Rentenberater aufgrund ihrer Erfahrungswerte bestätigen können.
Prüfung Rentenbescheid
Gerichtlich zugelassene Rentenberater prüfen die von den Rentenkassen erlassene Rentenbescheide, ob diese korrekt berechnet wurden. Hier wird z. B. geprüft, ob die Rentenhöhe korrekt ermittelt, alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt und evtl. Rentenabschläge aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente richtig festgesetzt wurden. Die möglichen Fehler und Tücken, die in einem Rentenbescheid sein können, sind vielschichtig und vor allem auf den ersten Blick meist nicht zu entdecken.
Korrektur der Rentenbescheide in Widerspruchsverfahren
Wenden Sie sich zeitnah, nachdem der Rentenbescheid erstellt wurde, an einen registrierte Rentenberater. Dieser prüft den Rentenbescheid umfassend. Sollte im Rentenbescheid ein Fehler sein, kann dieser innerhalb der Widerspruchsfrist (ein Monat nach Zustellung des Rentenbescheides) in einem sogenannten Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Auch das Widerspruchsverfahren führt ein Rentenberater für Sie durch und begründet den Widerspruch entsprechend rechtlich.
Für Sie ohne großen Aufwand
Eine Prüfung des Rentenbescheides ist für Sie einfach und unkompliziert. Denn Rentenberater erledigen dies für Sie ganz unbürokratisch. So genügt es, wenn Sie eine Kopie des Rentenbescheides mit der Post zusenden oder per Fax oder (eingescannt) per E-Mail weiterleiten. Evtl. Auffälligkeiten oder Rückfragen können telefonisch geklärt werden.
Rentenberechnung erfolgt grds. lebenslang
Damit die „geringe“ Rente wenigstens in der korrekten Höhe ausgezahlt wird, sollte die Prüfung zwingend in Anspruch genommen werden. Denn eine Rente – zumindest wenn es um eine Altersrente geht – erhalten Sie auf Dauer bis zum Lebensende. Durch eine Rentenbescheidprüfung können finanzielle Verluste vermeiden werden.
Rentenberater sind für ihre Mandanten da
Rentenberater sind gerichtlich zugelassene und gerichtlich geprüfte Experten, die unabhängig von den Versicherungsträgern ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten.
Wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen an den Rentenberater Helmut Göpfert, der Ihnen in allen Angelegenheiten – vom Beitrags- und Versicherungsrecht bis hin zum Leistungsrecht – der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zur Verfügung steht.
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