Alterseinkünftegesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft
Das Bundesverfassungsgericht hatte es bereits im Jahr 2002 für verfassungswidrig erklärt, dass die Beamtenpensionen steuerlich stärker belastet werden als die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dem Gesetzgeber wurde daher der Auftrag erteilt, bis zum 01. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung der Besteuerung zu schaffen. Diesem Auftrag soll mit dem "Alterseinkünftegesetz" nachgekommen werden.