Verletztenrente
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zahlt eine Verletztenrente, wenn die Erwerbstätigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) gemindert ist.
Voraussetzungen
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verletztenrente sind, dass
- die Erwerbstätigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus
- um wenigstens 20 Prozent MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)
gemindert ist.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 20 Prozent wird eine Rente nur gezahlt, wenn sich zusammen mit Minderungen aus anderen Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Entschädigungsfällen nach bestimmten Gesetzen (z. B. Beamtengesetz, Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz) insgesamt eine MdE von 20 Prozent ergibt.
Lesen Sie hierzu auch das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2007, dass Arbeitsunfälle (wenn sie das selbe Körperteil betreffen) getrennt zu beurteilen sind.
Höhe der Rente
Die Verletztenrente (Vollrente) beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit (mindestens jedoch 20 Prozent) wird der Teil der Vollrente gewährt, der dem Grade der MdE entspricht (Teilrente).
Schwerverletztenzulage
Eine Schwerverletztenzulage in Höhe von 10 Prozent wird zusätzlich gezahlt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 50 Prozent beträgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass aufgrund des Versicherungsfalls der Versicherte einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann und auch kein Anspruch auf Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen sind und die Rente mit dem Arbeitslosengeld oder dem Arbeitslosengeld II nicht den Betrag erreicht, der als Übergangsgeld ausgezahlt wird, wird die Rente längstens für zwei Jahre nach ihrem Beginn um den Unterschiedsbetrag erhöht.
Beratung und Hilfe
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