• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Der Bundeszuschuss für die GRV

Die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden in erster Linie durch Beiträge finanziert, ein beträchtlicher Anteil aber auch durch einen Zuschuss des Bundes. Diesen Zuschuss bezeichnet man als Bundeszuschuss.

Da die Rentenversicherungsträger einige Leistungen übernehmen, die nicht auf die Beitragszahler begrenzt sind, können diese Leistungen nicht ausschließlich durch die Beitragseinnahmen gedeckt werden.

Daher werden – um die Beitragszahler hier nicht übermäßig zu belasten – steuerfinanzierte Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkassen überwiesen. Der Bundeszuschuss wird entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes verändert.

Beispiele

Als Beispiele, welche Leistungen die Rentenkassen übernehmen und die nicht auf den Kreis der Versicherten oder Beitragszahler begrenzt sind, können folgenden Punkte genannt werden:

Kontaktaufnahme für eine BeratungKontakt mit Rentenberatung aufnehmen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Anmeldung NewsletterAnmeldung Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zur Sozialversicherung erhalten? Dann melden Sie sich beim Newsletter von Rentenberatung-aktuell.de an.