Der Bundeszuschuss für die GRV
Die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden in erster Linie durch Beiträge finanziert, ein beträchtlicher Anteil aber auch durch einen Zuschuss des Bundes. Diesen Zuschuss bezeichnet man als Bundeszuschuss.
Da die Rentenversicherungsträger einige Leistungen übernehmen, die nicht auf die Beitragszahler begrenzt sind, können diese Leistungen nicht ausschließlich durch die Beitragseinnahmen gedeckt werden.
Daher werden – um die Beitragszahler hier nicht übermäßig zu belasten – steuerfinanzierte Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkassen überwiesen. Der Bundeszuschuss wird entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes verändert.
Beispiele
Als Beispiele, welche Leistungen die Rentenkassen übernehmen und die nicht auf den Kreis der Versicherten oder Beitragszahler begrenzt sind, können folgenden Punkte genannt werden:
- Kindererziehungszeiten,
- Rentenfinanzierung in den neuen Bundesländern,
- Fremdrenten,
- u. s. w.