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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Die Bedetung der Beitragsbemessungsgrenze

Grundsätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Nachdem die Beiträge hier nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unbegrenzt zu leisten sind, werden höchstens diese aus der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (kurz: BBG) berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist daher eine Obergrenze, aus der maximal die zu zahlenden Beiträge berechnet werden. Ist das Arbeitsentgelt höher, sind aus dem übersteigende Betrag keine Beiträge mehr zur Sozialversicherung zu leisten.

Unterschiedliche Grenzen

Für die:

  • Kranken- und Pflegeversicherung und
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung

gelten unterschiedliche Grenzen.

Aktuelle Werte

Wie hoch die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen sind, können Sie aktuelle Sozialversicherungswerte nachlesen.

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