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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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Beitragsbemessungsgrundlage

Als Beitragsbemessungsgrundlage bezeichnet man das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt, das zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Der Beitrag zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird berechnet, indem die Beitragsbemessungsgrundlage, ggf. gekürzt auf die Beitragsbemessungsgrenze, mit dem jeweiligen Beitragssatz multipliziert wird.

Die Beitragsbemessungsgrundlage besteht bei Arbeitnehmern aus dem Bruttoverdienst, bei versicherungspflichtigen aus dem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen.

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