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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Die Krebsvorsorgeuntersuchungen zu Lasten der GKV

Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Unterschiedliche Altersgrenze

Der Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung, bei der es sich um eine Früherkennungsuntersuchung handelt, zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht grundsätzlich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Für die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen bestehen jedoch für Frauen und Männer unterschiedliche Altersgrenzen, ab wann diese beansprucht werden. Dies ist dadurch begründet, dass bestimmte Krebsarten erst ab einem bestimmten Alter früherkannt werden können. Bei Frauen kann die Untersuchung zur Früherkennung des Genitales ab 20 Jahren erfolgen. Bei Männern kann die Früherkennung von Krebserkrankungen des äußeren Genitales und der Prostata ab 45 Jahren durchgeführt werden.

Ein Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennung besteht sowohl für Frauen als auch Männer ab 35 Jahren.

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