Die Beitragsmarken
Das Markenverfahren war eine besondere Art der Beitragsentrichtung zur Rentenversicherung durch Beitragsmarken.
Die Beitragsmarken wurden bei der Post gekauft und in eine Versicherungskarte eingeklebt. Durch die Angabe des Monats oder der Woche, für die die Marken gelten sollten, wurden diese entwertet.
Änderung der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der im Markenverfahren entrichteten Beiträge wurde durch das Finanz-Änderungsgesetz 1967 (FÄndG) geändert. Ab diesem Zeitpunkt wurden bei den
- freiwilligen Beiträgen Buchstaben (z. B. Klasse A),
- Pflichtbeiträgen römische Ziffern (z. B. Klasse VIII) in Hunderter-Angaben (z. B. Klasse 900)
verwendet.
Seit 1977 nur bargeldlose Beitragsentrichtung
Für die Zeit ab dem 01.01.1977 wurden die Beitragsmarken abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt werden die Rentenversicherungsbeiträge nur noch bargeldlos an den zuständigen Rentenversicherungsträger entrichtet.