Rentenbescheid
Ein Rentenbescheid ist der Verwaltungsakt, mit dem
- Rentenanspruch,
- Anspruchsart,
- Anspruchsdauer und
- Rentenhöhe
festgestellt wird.
Der Rentenberechtigte kann den Rentenbescheid mit dem Rechtsbehelf des Widerspruches anfechten.
Prüfung des Rentenbescheides
Ein Rentenbescheid sollte durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater geprüft werden! Lesen Sie hierzu: