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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Der Rentenbescheid von der GRV

Ein Rentenbescheid von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Verwaltungsakt, mit dem

  • Rentenanspruch,
  • Anspruchsart,
  • Anspruchsdauer und
  • Rentenhöhe

festgestellt wird.

Der Rentenberechtigte kann den Rentenbescheid mit dem Rechtsbehelf des Widerspruches anfechten.

Prüfung des Rentenbescheides

Ein Rentenbescheid sollte durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater geprüft werden! Lesen Sie hierzu:

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