Rentenberater
Rentenberater beraten auf dem Gebiet der:
- Gesetzlichen Rentenversicherung,
- Gesetzlichen Krankenversicherung,
- Gesetzlichen Pflegeversicherung und
- Gesetzlichen Unfallversicherung.
Erlaubniserteilung
Die Erlaubnis für einen Rentenberater wird gerichtlich durch den Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichts erteilt, wobei eine Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde erfolgt.
Die Beratung druch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet.
Weitere Informationen über Rentenberater
Detailliertere Informationen über den Rentenberater erhalten Sie hier.
Rentenberatung
Helmut Göpfert
Bergstraße 18
90614 Ammerndorf