• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Das durchschnittliche Entgelt

Das Durchschnittsentgelt ist ein bedeutender Faktor bei der Rentenberechnung. Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten werden dadurch bestimmt, indem das individuell erzielte beitragspflichtige Entgelt durch das Durchschnittsentgelt (durchschnittliche Entgelt) aller Versicherten dividiert (geteilt) wird.

Vorläufiges und endgültiges Durchschnittsentgelt

Liegt das endgültige Durchschnittsentgelt für ein Kalenderjahr noch nicht fest, ist dieses jedoch für die Rentenberechnung erforderlich, wird ein vorläufiger Wert bestimmt. Dies ist immer für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr der Fall, da hier noch keine statistischen Daten vorliegen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt wird durch Rechtsverordnung festgelegt.

Keine nochmalige Rentenberechnung

Sofern für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr die Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung anhand des vorläufigen Durchschnittsentgeltes vorgenommen wurden, wird keine nochmalige Rentenberechnung durchgeführt, wenn das tatsächliche Durchschnittsentgelt bekannt ist. Hier verbleibt es bei der Feststellung der Rentenhöhe!

Weitere Artikel zum Thema:

Kontaktaufnahme für eine BeratungKontakt mit Rentenberatung aufnehmen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Anmeldung NewsletterAnmeldung Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zur Sozialversicherung erhalten? Dann melden Sie sich beim Newsletter von Rentenberatung-aktuell.de an.