International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems
Die Abkürzung ICD steht für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“. Dies ist eine Verschlüsselung der Krankheiten nach der Internationalen Klassifikation. Die Bedeutung der Ziffer “10” heißt, dass es sich hier um die zehnte Version des ICD handelt.
Verwendung von ICD-10
Die Kassenärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen sind verpflichtet, auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und bei der Abrechnung der ärztlichen Leistungen die Diagnosen nach dem ICD-10 - die weltweit gültige Verschlüsselung - anzugeben. Diese Angabe hat auch von den Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtigungen für die Aufnahme- und Hauptdiagnosen zu erfolgen.
Erstellt wurde die Klassifikation von der Weltgesundheitsorganisation und vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMI) ins Deutsche übertragen.
Zusatzkennzeichen
Zur Spezifizierung der Diagnoseangaben für die Seitenlokalisation darf eines das Zusatzkennzeichen
- R für rechts,
- L für links und
- B für beidseits
verwendet werden.
Ebenfalls ist im ambulanten Bereich zur Diagnosesicherheit ein
- A für eine ausgeschlossene Diagnose,
- V für eine Verdachtsdiagnose,
- Z für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose und
- G für eine gesicherte Diagnose
anzugeben.