Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Darlehen

Wenn Familien sich untereinander Darlehen geben

Private Darlehen in der Familie oder unter Freunden sind längst nicht nur ein Ausweg für hoffnungslose Fälle, denen die Banken längst den Geldhahn zugedreht haben. Brauchen Sohn oder Tochter Geld zum Beispiel für ihr Studium, und bei den Eltern ist genügend Vermögen vorhanden, müssen nicht zwingend die Banken daran verdienen. Der Kredit kann auch finanziell zum gegenseitigen Nutzen sein: Studierende profitieren von günstigeren Zinsen, als sie die Bank anbieten würde, und der Kreditgeber erhält bei überschaubarem Risiko mehr, als er für Tages- oder Festgeld erzielen kann. Hier sind einige Informationen zu private Darlehen unter Familienmitgliedern.

Kreditvertrag muss sein

Auch wenn es Ihnen überflüssig vorkommen mag – schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab, in dem Sie Darlehenshöhe, Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten regeln, raten die Experten. Nutzen Sie zur Festlegung dieser Größen Zinsrechner aus dem Internet. Sie liefern Ihnen für beliebige Darlehensbeträge korrekt berechnete Kombinationen aus Zinssatz, Laufzeit und monatlichen Raten. Der Vertragstext selbst kann relativ kurz sein, auch hier hilft das Internet mit Mustern. Nur bei höheren Summen sind Regelungen zu Sicherheiten und ein notarielles Schuldanerkenntnis erforderlich. Regelungen zur Kündigung sind nicht nötig, wenn der Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung durch den monatlich zu zahlenden Betrag und die Zahl der Raten ohnehin feststeht. Mit einem verbindlichen Kreditvertrag, zweifach ausgefertigt und von Kreditgeber und Kreditnehmer unterschrieben, sind Missverständnisse ausgeschlossen und Streitigkeiten lassen sich eindeutig klären. Der Kreditvertrag hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Sind marktübliche Zinsen und ein konkreter Rückzahlungstermin vereinbart, geraten die Beteiligten nicht in den Verdacht, es handle sich um eine versteckte Schenkung. Zwischen Eltern und Kindern gelten hier zwar hohe Freibeträge, aber unter entfernten Verwandten oder nicht verwandten Freunden könnten die Finanzbehörden auf die Idee kommen, Schenkungsteuer zu verlangen. Und das ist nicht wenig: In der ungünstigsten Klasse beträgt sie mindestens 30 %.

Zinsen sind steuerpflichtig

Der Kreditgeber muss die erhaltenen Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, wenn sie zusammen mit anderen Kapitalerträgen den Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei gemeinsam zur Steuer veranlagten Ehepartnern) übersteigen. Das ist wichtig, weil – anders als bei den Banken – die Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer nicht automatisch abgeführt wird. Auch wenn Sie den Banken Freistellungsaufträge bis zu den genannten Beträgen gegeben haben, müssen sie nachrechnen, wie hoch Ihre Kapitalerträge einschließlich der freigestellten Beträge insgesamt gewesen sind. Mehr als 25 % Steuer werden nicht erhoben, einen niedrigeren persönlichen Steuersatz berücksichtigt das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.

Bildquellen:

© Christian Dubovan / Unsplash.com, moerschy / Pixabay.com