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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Fehlersuche

Rentenbescheide sollten durch Rentenberater geprüft werden

Ein Rentenbescheid hat im Regelfall Bestand über die gesamte Rentenbezugsdauer. Deswegen empfiehlt es sich den Rentenbescheid eingehend überprüfen zu lassen, um nicht jahrelang eine zu geringe Rente zu erhalten.

Bei offenkundigen Fehlern kann der direkte Gang zum zuständigen Rentenversicherungsträger bereits Erfolg versprechend sein. Doch in vielen Fällen sind die Fehler nicht ohne Weiteres ersichtlich. Das Rechtsgebiet ist außerordentlich komplex und die entsprechenden Berechnungen, die dem Rentenbescheid zugrunde liegen, somit sehr umfangreich. So schätzen Experten, dass jeder dritte Rentenbescheid fehlerhaft oder lückenhaft ist. Diese Fehler und Lücken können bares Geld bedeuten.

Die Fehlerquellen sind vielseitig

Die Dateneingabe ist eine mögliche Fehlerquelle. Zwar basiert die Rentenberechnung auf elektronischer Datenverarbeitung, doch müssen diese Daten vorher erfasst und eingegeben werden. Dabei kommen nicht selten Zahlendreher vor, die ein Jahresbruttoeinkommen von 42.000 auf 24.000 € schrumpfen lassen können.

Rentenbescheide von Versicherten, die häufige Arbeitgeberwechsel, Krankheits- oder Arbeitslosenzeiten durchlaufen haben, weisen besonders häufig Fehler auf. Deswegen ist es ratsam, bereits die regelmäßigen Renteninformationen und den Versicherungsverlauf zu prüfen und zeitnah Unstimmigkeiten zu klären.

Prüfung des Rentenbescheides

Bei der Prüfung des Rentenbescheides empfiehlt sich aufgrund der Komplexität, der Fehleranfälligkeit und der Dauerwirkung des Bescheides grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rentenberaters, der auch im Falle eines Widerspruchs- und Klageverfahren beratend und unterstützend tätig werden kann.

Der Rentenberater benötigt hierzu den Rentenbescheid und den Versicherungsverlauf. Wenn der Rentenbescheid Fehler aufweist, kann gegen diesen Widerspruch bei dem zuständigen Rententräger einlegen. Dies kann selbstverständlich der Rentenberater als „Service aus einer Hand“ ebenfalls für Sie erledigen und den Widerspruch rechtlich begründen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt allerdings nur einen Monat, weshalb eine zeitnahe Beratung durch einen Experten empfehlenswert ist.

Aufgrund der Fehleranfälligkeit geht ungefähr die Hälfte der Widerspruchsverfahren zugunsten der Versicherten aus. Ein Drittel aller Rentenbescheide werden übrigens von Amts wegen durch die Behörde geändert, da nachträglich ein Fehler festgestellt wurde.

Angesichts dieser Zahlen und Fakten ist in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsverlaufes geboten, in dem Bruttoentgelt und Zeiträume anhand der eigenen Unterlagen abgeglichen werden. Des Weiteren sind vor allem Fehlzeiten zu kontrollieren und ob diese gegebenenfalls als rentenrechtliche Zeiten Anerkennung finden können. Diese werden oftmals nicht automatisch berücksichtigt und minimieren den Rentenanspruch.

Ihr Rentenberater

Die Rentenberatung Helmut Göpfert prüft Ihren Rentenbescheid, ob dieser nach den geltenden Rechtsvorschriften erlassen bzw. die Rentenhöhe korrekt berechnet wurde. Die Prüfung des Rentenbescheides ist für Sie einfach – so genügt die Zusendung einer Kopie des Rentenbescheides an die Rentenberatung. Alternativ kann der Rentenbescheid auch gefaxt oder (eingescannt) per E-Mail weitergeleitet werden.

Nehmen Sie hier Kontakt mit der Rentenberatung Helmut Göpfert zur Kostenanfrage einer Rentenbescheidprüfung auf.

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