Meldung bei Arbeitsagentur für Rente wichtig
Es besteht kein Anspruch auf höhere Rente durch Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit, wenn der Versicherte nicht nachweisen kann, dass er in dem betreffenden Zeitraum als Arbeitsuchender gemeldet war. So entschied das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 14.03.2007 (L 1 R 83/05).
Ergeben weder die Auswertung der Leistungsakte der Agentur für Arbeit noch die gerichtliche Anfrage beim Bezirksamt tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Meldung des Versicherten, sind die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft und ist die Anrechnung zu versagen.
Es ist daher für Ihre spätere Rente ratsam, jede Arbeitslosigkeit - auch dann, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld z. B. wegen fehlender Vorversicherungszeiten besteht - beim Arbeitsamt zu melden und sich hierüber eine Bescheinigung geben zu lassen. Dadurch können Sie evtl. eine notwendige Vorversicherungszeit erfüllen, die Ihnen für den Anspruch Rente fehlt.
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