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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung 2019

Die Erhöhung der Renten ab 01.07.2019

Wie schon in den vergangenen Jahren steht den knapp 21 Millionen Rentnern in Deutschland auch im Jahr 2019 wieder eine kräftige Rentenerhöhung ins Haus. Die Renten werden zum 01.07.2019 um mehr als drei Prozent angehoben, womit die Erhöhung sogar über der Lohn- und Gehaltsentwicklung liegt.

Konkret werden die gesetzlichen Renten zum 01.07.2019 in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 3,91 Prozent angehoben.

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2019 steigt der aktuelle Rentenwert – dies ist der Wert eines Entgeltpunktes – von 32,03 Euro auf 33,05 Euro in den alten Bundesländern und von 30,69 Euro auf 31,89 Euro.

Hintergründe zur starken Rentenerhöhung

Die Rentner profitieren nicht nur von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung, welche bei der Berechnung der Rentenerhöhung eine Rolle spielt, liegt nämlich „nur“ bei 2,39 Prozent in den alten und bei 2,99 Prozent in den neuen Bundesländern.

Ein weiterer Grund für die erneut hohe Rentensteigerung ist der Nachhaltigkeitsfaktor. Mit diesem Faktor wird das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abgebildet und damit die demographische Entwicklung berücksichtigt. Durch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt gab es mehr Beschäftigte, womit sich das Verhältnis von Rentner zu Beitragszahlern um 0,64 Prozent günstiger gestaltet hat.

Auch die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zum 01.01.2018 um 0,1 Prozentpunkte hat sich auf den errechneten Dynamisierungsfaktor positiv ausgewirkt.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Rentenüberleistungs-Abschlussgesetz das Ziel, dass es ab dem Jahr 2024 nur noch einen einheitlichen Rentenwert für Gesamt-Deutschland gibt. Damit dieses Ziel erreicht wird, werden die Renten in den neuen Bundesländern noch stärker angehoben als in den alten Bundesländern. Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2019 erreicht der Rentenwert (Ost) bereits 96,5 Prozent des Rentenwertes, welcher für den Westen gilt.

Rentner werden schriftlich benachrichtigt

Alle Rentenbezieher erhalten von ihrer Rentenkasse zur Jahresmitte eine schriftliche Information, mit der die neue Rentenhöhe mitgeteilt wird. Die erste höhere Rentenzahlung nach der Rentenerhöhung wird allerdings im Regelfall erst Ende Juli 2019 überwiesen. Die meisten Renten werden nämlich im Nachhinein, also am Monatsende angewiesen.

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung

Aufgrund der starken Rentenerhöhung im Jahr 2019 können nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis zu 48.000 Rentner erstmalig in die Steuerpflicht fallen.

Schon seit dem Jahr 2005 erfolgt die nachgelagerte Rentenbesteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente ist vom Jahr des jeweiligen Rentenbeginns abhängig. Während im Jahr 2005 noch 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig war, sind es im Jahr 2019 bei Neurentnern schon 78 Prozent. Ab dem Jahr 2040 wird die komplette Rente der Steuerpflicht unterworfen.

Kosten der Rentenerhöhung

Die Erhöhung der Renten zum 01.07.2019 verursacht bei den Versicherungsträgern jährliche Mehrausgaben in Höhe von elf Milliarden Euro. Bis Jahresende 2019 entstehen noch Mehrausgaben von etwa 5,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil der Mehrausgaben müssen die gesetzlichen Rentenkassen mit etwa 5,2 Milliarden Euro stemmen. Auf die Gesetzliche Unfallversicherung entfallen Mehrausgaben im Umfang von etwa 98 Millionen Euro und auf die Alterssicherung der Landwirte etwa 42 Millionen Euro.

Die aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR überführten Ansprüche verursachen durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2019 Mehrausgaben von etwa 104 Millionen Euro.

Prüfung der Rentenberechnung

Bewilligt der Rentenversicherungsträger eine Rente (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente) muss auch die Höhe der Rente berechnet werden. Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente muss eine komplexe und umfangreiche Berechnungsformel beachtet werden. In der Folge kann es schnell zu Fehlberechnungen kommen, welche sich finanziell nachteilig für die Rentenbezieher auswirken.

Die Rentenbescheide mit der Rentenberechnung sollten zwingend von einem registrierten Rentenberater überprüft werden. Nur dadurch können evtl. Fehlberechnungen aufgedeckt und eine Berichtigung in die Wege geleitet werden.

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