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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Fehlersuche

Arbeitnehmer erhalten für 2010 bis Ende April die Jahresmeldung

Alle Arbeitnehmer, die über den 31.12.2010 beschäftigt waren, erhalten von ihrem Arbeitgeber bis spätestens 30.04.2011 die Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2010.

Inhalt dieser Jahresmeldungen ist zum einen der Beschäftigungszeitraum für das Jahr 2010 (Beginn der Beschäftigung bzw. – wenn die Beschäftigung bereits vor dem 01.01.2010 begonnen wurde – der 01.01.2010) und das erzielte rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Die Jahresmeldung enthält damit die Daten, welche dem zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt wurden. Damit ist die Jahresmeldung ein wichtiges Dokument, welches Daten enthält, die für die spätere Rentenberechnung maßgebend sind. Die Daten werden vom Rentenversicherungsträger im jeweiligen Rentenversicherungskonto aufgenommen.

Prüfung und Aufbewahrung

Sobald Arbeitnehmer die Jahresmeldung erhalten haben, sollte diese überprüft werden. Vor allem zu prüfen sind, ob der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, die Beschäftigungsdauer, die Rentenversicherungsnummer und das Brutto-Arbeitsentgelt korrekt angegeben sind. Vor allem beim Bruttoarbeitsentgelt kann sich schnell ein Tippfehler eingeschlichen haben, welcher negative Auswirkungen auf die spätere Rente haben kann. So kann z. B. schnell ein Bruttoarbeitsentgelt von 35.000 Euro gemeldet werden, obwohl das Arbeitsentgelt bei 53.000 Euro lag.

Wer einen Fehler in seiner Jahresmeldung entdeckt, sollte unverzüglich das Personalbüro des Arbeitgebers kontaktieren damit der Fehler berichtigt werden kann.

Sämtliche Meldungen, welche der Arbeitgeber erstellt – so auch die Jahresmeldung für das Jahr 2010 – sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Nur dadurch haben Versicherte einen Nachweis, sollte sich im Rentenversicherungskonto ein Fehler eingeschlichen haben.

Prüfung Rentenbescheide

Es wird empfohlen, aufgrund der finanziellen Bedeutung von Rentenbescheiden, sämtliche Bescheide, mit denen eine Rente berechnet (festgestellt) wird, von einem registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen. Nur dadurch haben Rentner die Gewissheit, dass die Rente korrekt berechnet wurde. Gegebenenfalls können Rentenberater eine Rentenberechnung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens berichtigen lassen, sollte die Rentenberechnung einen Fehler enthalten bzw. lückenhaft sein (s. auch: Rentenverlust durch falsche Rentenbescheide).

Registrierte Rentenberater sind Experten im Rentenrecht, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten und ihre Mandanten neutral beraten. Kontaktieren Sie daher für die Überprüfung Ihres Rentenbescheides die registrierten Rentenberater Helmut Göpfert oder Marcus Kleinlein.

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