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Helmut Göpfert

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Fehler Rentenbescheid

Bundesversicherungsamt deckt fehlerhafte Rentenbescheide auf

Das Bundesversicherungsamt (BVA), die Aufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung, prüfte einem Bericht der Bild-Zeitung vom 08.09.2009 zufolge die Rentenbescheide. Das Prüfergebnis ist erschreckend – zehntausende Rentenbescheide sollen zum Nachteil der Rentner bearbeitet worden sein. Die Prüfer des Bundesversicherungsamtes (kurz: BVA) hatten so viele Fehler bei der Antragsbearbeitung und der Rentenberechnung entdeckt, dass nun sogar die Prüfung ausgeweitet werden soll.

Zu niedrige Rente

Der bereits veröffentlichte Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamts beschreibt, dass insgesamt 450 Rentenakten aus dem Jahr 2008 der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass viele Rentner eine niedrigere Rente bekommen, als ihnen nach dem Gesetz tatsächlich zustehen würde. Nun müssen die fehlerhaften Rentenberechnungen nachgeprüft werden, was in vielen Fällen eine Rentennachzahlung für die Rentner bedeutet.

Altersrente für Frauen

Speziell wurde vom Bundesversicherungsamt ein Fall entdeckt, bei dem eine Frau vor dem Jahr 1945 geboren wurde. Obwohl ein Anspruch auf die Altersrente für Frauen bestand, wurde eine andere Altersrente bewilligt, bei der die Versicherte höhere Rentenabschläge in Kauf nehmen muss. Aufgrund dieser Prüffeststellungen des Bundesversicherungsamts wurde die Prüfung in diesem Bereich intensiviert und weitere 8.000 ähnliche Fälle gefunden.

Die Rentenbescheide müssen nun von den Rentenversicherungsträgern überarbeitet werden. Das Bundesversicherungsamt geht in seinem Prüfbericht davon aus, dass die betroffenen Rentner von einer monatlich höheren Rente im zweistelligen Eurobereich ausgehen können. Die Nachzahlungen bewegen sich sogar im drei- bis fünfstelligen Eurobereich.

Weitere Fehlerquellen in der Rentenberechnung sind laut dem Prüfbericht, dass Ausbildungszeiten und spätere Berufszeiten falsch zugeordnet werden. Auch werden Rentner nicht umfassend über die Möglichkeit einer flexiblen Altersrente beraten. Oft wird auch übersehen, dass nach Beginn einer Altersfrührente noch Rentenbeiträge gezahlt werden, diese Beiträge aber bei der Rente ab 65 Jahren nicht in die Berechnung mit einfließen.

Rentenberater prüfen unabhängig von Rentenkassen

Nach dem RDG registrierte Rentenberater sind Experten im Rentenrecht und prüfen die Rentenbescheide unabhängig von den Versicherungsträgern. Schon aufgrund der Feststellungen, über die die Medien bereits seit Jahren berichten, jeder dritte Rentenbescheid ist fehler- bzw. lückenhaft, ist eine Überprüfung der Rentenbescheide dringend anzuraten. Nur dadurch haben die Rentner die Sicherheit, dass die berechnete Rente korrekt berechnet wurde und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Möchten Sie Ihren Rentenbescheid prüfen lassen, dann wenden Sie sich an die Rentenberatung Helmut Göpfert. Sollte der Rentenbescheid tatsächlich fehler- bzw. lückenhaft sein, erhalten Sie hier professionelle Unterstützung, um die Fehler bereinigen zu lassen.

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