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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Hinzuverdienstgrenzen BU- und EU-Renten 2015
Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten 2015

Von Versicherten, die eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit beziehen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden, damit der Anspruch auf die Rente nicht wegfällt bzw. die Rentenzahlung nicht reduziert wird. Bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten handelt es sich noch um Renten, welche nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht bewilligt wurden.

Sollte es sich um Renten wegen Erwerbsminderung handeln (diese Renten werden seit dem 01.01.2001 bewilligt), gelten gesonderte Hinzuverdienstgrenzen, die unter Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten 2015 nachgelesen werden können.

Erwerbsunfähigkeitsrente

Eine Rente wegen ...

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Hinzuverdienstgrenzen

Erwerbsminderungsrenten und Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2015

Die Erwerbsminderungsrenten werden von der Gesetzlichen Rentenversicherung nur dann ausgezahlt, wenn die geltenden Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Kommt es zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen, wird die Rentenzahlung gekürzt. Bei einem sehr hohen Hinzuverdienst kann es sogar zum kompletten Entfall der Rentenzahlung, zu einer sogenannten Null-Rentenzahlung, kommen.

Zu den Erwerbsminderungsrenten ...

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Beitragssatz

Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozent ab Januar 2015

Zum 01.01.2015 wird der Rentenbeitrag um 0,2 Prozent gesenkt. Damit beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2015 18,7 Prozent. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung wird ebenfalls gesenkt; von bisher 25,1 Prozent auf 24,8 Prozent.

Die Beitragssatzsenkung beschloss die Bundesregierung am 19.11.2014. Die Senkung des Beitragssatzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Ursprünglich hätte es bereits ...

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Mütterrente

Kindererziehungszeiten werden besser honoriert

Seit Juli 2014 ist die sogenannte „Mütterrente“ in Kraft getreten. Bei der Mütterrente handelt es sich um keine eigenständige Rentenart, sondern vielmehr um eine bessere Honorierung von Kindererziehungszeiten. Auf die Mütterrente haben nicht nur Mütter, sondern durchaus auch Väter einen Anspruch. Von der besseren Honorierung von Kindererziehungsleistungen profitieren alle Mütter bzw. Väter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren ...

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Rentenanspruch

Neue Mütterrente kann auch Rentenanspruch begründen

Zum 01.07.2014 hat der Gesetzgeber mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Mütterrente eingeführt. Hierbei handelt es sich um keine eigene Rentenart bzw. Altersrente. Mit der Mütterrente werden jedoch die Zeiten der Kindererziehung stärker honoriert. Betroffen sind alle Mütter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Der Anspruch auf die Mütterrente besteht auch ohne einer geleisteten Beitragszahlung.

Während ...

Weiterlesen: Anspruch auf Mütterrente auch ohne Beitragszahlung

Rentenerhöhung

Rentenanpassung zum 01.07.2014

Zum 01.07.2014 werden die gesetzlichen Renten wieder dynamisiert/erhöht. Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 30.04.2014 und der Bekanntgabe durch das Bundesarbeitsministerium werden die Renten zur Jahresmitte 2014 in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozent angehoben.

Durch die Rentenerhöhung gilt ab dem 01.07.2014 ein aktueller Rentenwert von 28,61 Euro in den alten und von 26,39 Euro in den neuen ...

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