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Helmut Göpfert

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Beitragssatzsenkung

Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird im Juli 2009 gesenkt

Erst zum 01.01.2009 wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen bundeseinheitlich auf 15,5 Prozent festgesetzt. Ein halbes Jahr später wird der Gesetzgeber diesen Beitragssatz wieder senken.

Ab dem 01.07.2009 beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung 14,9 Prozent. In diesem Prozentsatz ist bereits der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten enthalten, den die Versicherten alleine tragen müssen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Rentner ab dem 01.07.2009 von dem neuen Beitragssatz 7,9 Prozent, die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger 7,0 Prozent zu tragen haben.

Auch ermäßigter Beitragssatz wird gesenkt

Der ermäßigte Beitragssatz sinkt ebenfalls zum 01.07.2009. Dieser Beitragssatz gilt für alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Ab dem 01.07.2009 beträgt der ermäßigte Beitragssatz 14,3 Prozent.

Ermäßigter Beitragssatz gilt nicht für Rentner

Obwohl Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse realisieren können, gilt der ermäßigte Beitragssatz nicht. Das bedeutet, dass von den Rentnern Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,9 Prozent zu entrichten sind, wobei sich hieran der Rentenversicherungsträger mit 7,0 Prozent beteiligt.

Der Beitragssatz für Versorgungsbezieher beträgt ebenfalls 14,9 Prozent. Aus den Versorgungsbezügen müssen die Bezieher den Beitrag komplett alleine aufbringen.

Teil des Konjunkturpaketes

Ursprüngliche hatte sich der Gesetzgeber zum Ziel gesetzt, den Krankenkassenbeitrag langfristig zu kalkulieren. Das heißt, eine Änderung des Beitragssatzes sollte während des Jahres nur in ganz bestimmten Fällen möglich sein.

Dass nun der Beitragssatz bereits ein halbes Jahr nach Einführung des Gesundheitsfonds mit der erstmals bundeseinheitlichen Festlegung des Beitragssatzes durch den Gesetzgeber (bis Ende 2008 legten die Krankenkassen ihren Beitragssatz jeweils selbst fest) geändert wird, hängt mit dem Konjunkturpaket zusammen.

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes, welches die Bundesregierung Mitte Januar 2009 beschlossen hatte, ist eine Senkung der Krankenkassenbeiträge vorgesehen. Damit soll den Bürgern mehr Geld für den Konsum zur Überwindung der aktuellen Weltwirtschaftskrise zur Verfügung gestellt werden. Die Mindereinnahmen der Krankenkassen durch die Senkung des Beitragssatzes werden über erhöhte Steuerzuschüsse ausgeglichen.

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