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Helmut Göpfert

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Finanzausgleich

Bundesversicherungsamt plant Änderungen

Der Gesundheitsfonds wurde erst zum 01.01.2009 eingeführt. In diesen Gesundheitsfonds fließen seit Jahresbeginn sämtliche Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung und werden daraus nach einem komplizierten Berechnungsverfahren wieder an die einzelnen Krankenkassen ausgezahlt. Dabei gilt, dass eine Krankenkasse für ihre Versicherten, die an bestimmten Krankheiten leiden (s. hierzu: Neuer Risikostrukturausgleich soll 80 Krankheiten berücksichtigen), erhöhte Zuweisungen erhält. Die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds erfolgt also durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

In den letzten Wochen gab es zwischen Ärzten und Krankenkassen bezüglich einer angeblich fehlenden Objektivität gegenseitige Schuldzuweisungen. So kritisierten die Krankenkassen die Ärzte, dass diese ihre Diagnose-Hoheit bei Vertragsverhandlungen unzulässig einsetzen würden. Die Ärzte kritisierten die Krankenkassen, dass diese von den Krankenkassen hinsichtlich einer zielgerichteten Diagnostik beeinflusst werden.

Diagnosen sollen durch verordnete Arzneimittel ersetzt werden

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erklärte am Donnerstag, 29.01.2009, dass der aktuelle Finanzausgleich geändert werden soll und an entsprechenden Entwürfen bereits gearbeitet wird. Nach den derzeitigen Planungen sollen künftig nicht mehr die Diagnosen, an denen die Versicherten leiden, für die Zuweisungen der Krankenkassen ausschlaggebend sein. Geplant und angedacht ist, die Diagnosen durch die verordneten Arzneimittel zu ersetzen. Diese angedachte Änderung ist möglich, ohne hierzu das Gesetz zu korrigieren.

Bundesgesundheitsministerin warnt

Im Trubel um den Gesundheitsfonds mit ggf. möglichen Manipulationen, hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt unterdessen die Ärzte gewarnt, missbräuchlich Diagnosen zurecht zu schneidern. Laut Ulla Schmidt ist dies gesetzeswidrig und einem Betrug gleichzusetzen und drohte in entsprechenden Fällen mit dem Staatsanwalt.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mittlerweile bereits Maßnahmen zur Bekämpfung möglicher Manipulationen in die Wege geleitet. Von den 301 Codierungen, die es derzeit im Gesundheitsfonds zur Steuerung der Geldflüsse gibt, werden aktuell 66 überprüft. Ziel ist es, die Medikamentenverordnungen mit den diagnostizierten Erkrankungen zu vergleichen. Ein Manipulationsverdacht könnte dann beispielsweise entstehen, wenn die Insulinverordnungen konstant bleiben, die attestierten Diabetes-Diagnosen hingegen sich auffällig erhöhen.

Bereits Kritik am Änderungsvorhaben

Kaum ist bekannt, wie evtl. die Modalitäten zur Auszahlung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds geändert werden könnten, gibt es schon die erste Kritik. So vertritt die FDP die Auffassung, dass durch eine Steuerung bezüglich der Arzneimittelverordnung es niemand verantworten kann, wenn die Ärzte zu viele Medikamente verordnen und gleichzeitig alternative Therapiemöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.

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